(ots) - Verfassungsbruch als Mittel zum Zweck nicht akzeptabel
Spielotheken kompensieren heute zum Teil die Verluste an Autohof-Tankstellen, die durch die Mineralölsteuererhöhungen in den 90er-Jahren entstanden sind. Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag kappt diese Erträge der Autohöfe. Die Branchenvertretung der Autohöfe, die VEDA, verweist neben dem wirtschaftlichem Dilemma für die Autohöfe als weitere Folge auf einen mittelfristigen Wegfall von 6.000 Lkw-Parkplätzen an den schon jetzt völlig überparkten Autobahn-Raststätten.
In Deutschland gibt es 160 Autohöfe, also Autobahn-Raststätten, die an Autobahnanschlüssen liegen. Auf ihnen parken nachts bis zu 30.000 Lkws. Trotzdem herrscht auf deutschen Autobahn eine chaotische, lebensgefährliche Parkplatz-Not, die regelmäßig zu schweren Unfällen führt.
Seit den Mineralölsteuererhöhungen in Deutschland tanken 60% der Transit-Lkws nicht mehr an deutschen Tankstellen, sondern im billigeren Ausland. Dieser "Tanktourismus" trifft die Autohöfe besonders hart. Der Neubau von Autohöfen ist fast vollständig eingebrochen, obwohl es auf der Autobahn gravierende Versorgungslücken gibt und das Gütertransportaufkommen dort jährlich bis mindestens 2028 um durchschnittlich 4% wächst.
Um den Wegfall der Tankstelleneinnahmen zu kompensieren, haben die Autohöfe in den letzten zehn Jahren vermehrt Spielhallen an Autohöfen angesiedelt. Mit den Spielhallen-Einnahmen werden unwirtschaftliche Lkw-Parkplätze quersubventioniert. Die durch die Mehrwertsteuererhöhungen und den "Tanktourismus" weggefallenen Einnahmen konnten dadurch zu einem kleinen Anteil kompensiert werden.
Alexander Ruscheinsky, Vorstandsmitglied und verkehrspolitischer Sprecher der VEDA, fasst das so zusammen: "Früher wurden 15 neue Autohöfe pro Jahr in Deutschland errichtet, heute gerade noch zwei
oder drei. Wird der Glücksspielstaatsvertrag verabschiedet, werden noch weniger Autohöfe gebaut und ein Großteil der etwa 70 betroffenen Anlagen wird in spätestens fünf Jahren aufgrund wirtschaftlicher Zwänge Lkw-Parkplätze abbauen müssen. Man muss deshalb davon ausgehen, dass dann 6.000 Abstellmöglichkeiten für Lkws dem System entzogen werden. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag sind sicherlich durchaus auch vernünftige Ziele verbunden. Aber von unserer Politik und Auftragsverwaltung kann erwartet werden, dass sie ihre Gesetze so entwickelt, dass es nicht die Falschen und sogar eine ganze Branche existenzbedrohend trifft."
Die neue Gesetzeslage greift in bestehende, teilweise mit Gemeinden und Städte geschlossene Verträge ein und soll sogar rückwirkend gelten. Alle Gutachten der betroffenen Branchen sind sich einig, dass dies verfassungswidrig ist. Auch führende Politiker haben sich mittlerweile warnend öffentlich geäußert.
Alexander Ruscheinsky dazu: "Wir sind ein mittelständischer Verband. Erklären sie einmal einem Unternehmer, der ein Grundstück kauft, oft sogar direkt von der Gemeinde, Bauanträge und Nutzung mit der Kommune abgestimmt, dann eine Finanzierung auf die Beine stellt und endlich investiert, dass dies nun alles nicht geht und er in fünf Jahren zusperren muss. Verfassungsbruch als Mittel zum Zweck einzusetzen, zerstört das letzte Vertrauen und die letzte Solidarität der mittelständischen Unternehmerschaft."
Die VEDA fordert die Überarbeitung des Glücksspiel-Staatsvertrages mit Aufhebung der faktischen Enteignung bestehender Spielotheken an Autohöfen.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Zu allen aufgeführten Sachverhalten gibt es umfangreiches weiteres Material.
Diese Pressemeldung wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Verlinkung-Tipps:
Direkter Link zu dieser Pressemeldung:
Diese Pressemeldung bookmarken bei...
Über einen Link auf Ihrer News-, Presse- oder Partner-Seite würden wir uns sehr freuen.
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de
Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter. Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie im Impressum.
Diese Pressemeldung bookmarken bei...