(ots) - - Für mehr Praxistauglichkeit angesichts von 155 Millionen Geschäftsreisen jährlich - Nur eine regelmäßige Arbeitsstätte je Dienstverhältnis
"Die Reisekostenabrechnung muss dringend einfacher werden. Angesichts von rund 155 Millionen Geschäftsreisen in Deutschland pro Jahr brauchen unsere Unternehmen ein praxistaugliches Reisekostenrecht, das auch im lohnsteuerlichen Massenverfahren umsetzbar ist." Das forderte Berthold Welling, Leiter der Abteilung Steuern und Finanzpolitik des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), anlässlich eines Treffens der Spitzenverbände der Wirtschaft mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch in Berlin.
Die Bewältigung der Reisekostenabrechnungen in den Unternehmen verursache mittlerweile unverhältnismäßig viel Aufwand. Welling:"Der BDI schlägt vor, zukünftig nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte je Dienstverhältnis zu definieren. Damit lassen sich schwierige Abgrenzungsfragen in der Praxis beseitigen. Das bietet ein enormes Potenzial an Entbürokratisierung."
"Von einer Vereinfachung des komplexen Reisekostenrechts würden alle profitieren: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Finanzverwaltung", sagte Welling. Neben dem Reisekostenrecht hat der BDI mit der "Mängelliste des deutschen Steuerrechts" rund 170 weitere Vorschläge zu einer Nachbesserung des Steuerrechts mit dem Ziel einer Vereinfachung vorgelegt.
Die Mängelliste finden Sie unter: http://www.bdi.eu/download_conte nt/SteuernUndFinanzpolitik/Maengelliste_komplett_mit_Deckblatt.pdf
Pressekontakt: BDI Bundesverband der Dt. Industrie Presse und Öffentlichkeitsarbeit Breite Straße 29 10178 Berlin Tel.: 030 20 28 1450 Fax: 030 20 28 2450 Email: presse(at)bdi.eu Internet: http://www.bdi.eu
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