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10.08.2011

BDI fordert einfacheres Reisekostenrecht


- F�r mehr Praxistauglichkeit angesichts von 155 Millionen
Gesch�ftsreisen j�hrlich
- Nur eine regelm��ige Arbeitsst�tte je Dienstverh�ltnis

"Die Reisekostenabrechnung muss dringend einfacher werden.
Angesichts von rund 155 Millionen Gesch�ftsreisen in Deutschland pro
Jahr brauchen unsere Unternehmen ein praxistaugliches
Reisekostenrecht, das auch im lohnsteuerlichen Massenverfahren
umsetzbar ist." Das forderte Berthold Welling, Leiter der Abteilung
Steuern und Finanzpolitik des Bundesverbands der Deutschen Industrie
(BDI), anl�sslich eines Treffens der Spitzenverb�nde der Wirtschaft
mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch in Berlin.

Die Bew�ltigung der Reisekostenabrechnungen in den Unternehmen
verursache mittlerweile unverh�ltnism��ig viel Aufwand. Welling:"Der
BDI schl�gt vor, zuk�nftig nur noch eine regelm��ige Arbeitsst�tte je
Dienstverh�ltnis zu definieren. Damit lassen sich schwierige
Abgrenzungsfragen in der Praxis beseitigen. Das bietet ein enormes
Potenzial an Entb�rokratisierung."

"Von einer Vereinfachung des komplexen Reisekostenrechts w�rden
alle profitieren: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die
Finanzverwaltung", sagte Welling. Neben dem Reisekostenrecht hat der
BDI mit der "M�ngelliste des deutschen Steuerrechts" rund 170 weitere
Vorschl�ge zu einer Nachbesserung des Steuerrechts mit dem Ziel einer
Vereinfachung vorgelegt.

Die M�ngelliste finden Sie unter: http://www.bdi.eu/download_conte
nt/SteuernUndFinanzpolitik/Maengelliste_komplett_mit_Deckblatt.pdf



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