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10.08.2011

BDI fordert einfacheres Reisekostenrecht


- Für mehr Praxistauglichkeit angesichts von 155 Millionen
Geschäftsreisen jährlich
- Nur eine regelmäßige Arbeitsstätte je Dienstverhältnis

"Die Reisekostenabrechnung muss dringend einfacher werden.
Angesichts von rund 155 Millionen Geschäftsreisen in Deutschland pro
Jahr brauchen unsere Unternehmen ein praxistaugliches
Reisekostenrecht, das auch im lohnsteuerlichen Massenverfahren
umsetzbar ist." Das forderte Berthold Welling, Leiter der Abteilung
Steuern und Finanzpolitik des Bundesverbands der Deutschen Industrie
(BDI), anlässlich eines Treffens der Spitzenverbände der Wirtschaft
mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch in Berlin.

Die Bewältigung der Reisekostenabrechnungen in den Unternehmen
verursache mittlerweile unverhältnismäßig viel Aufwand. Welling:"Der
BDI schlägt vor, zukünftig nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte je
Dienstverhältnis zu definieren. Damit lassen sich schwierige
Abgrenzungsfragen in der Praxis beseitigen. Das bietet ein enormes
Potenzial an Entbürokratisierung."

"Von einer Vereinfachung des komplexen Reisekostenrechts würden
alle profitieren: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die
Finanzverwaltung", sagte Welling. Neben dem Reisekostenrecht hat der
BDI mit der "Mängelliste des deutschen Steuerrechts" rund 170 weitere
Vorschläge zu einer Nachbesserung des Steuerrechts mit dem Ziel einer
Vereinfachung vorgelegt.

Die Mängelliste finden Sie unter: http://www.bdi.eu/download_conte
nt/SteuernUndFinanzpolitik/Maengelliste_komplett_mit_Deckblatt.pdf



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