(ots) - "Eine ", sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Betriebliche Mobilit
Zum Sachverhalt: Der "Die Bundesregierung unterst"
Aus Sicht des Verbandes ist eine
Hierauf weist die Begr
Wir vertreten die Auffassung, dass dies im Ergebnis in beiden F
Erreicht der Gesetzentwurf mehr Rechtssicherheit f
Schaut man sich den jetzigen Wortlaut der Vorschrift an, so macht sich nach
Das unter Strafe stellen des Ergebnisses wird beschrieben, nicht jedoch was man als Verantwortlicher zu tun hat, um dieser zu entgehen.
Vor der erstmaligen "eingeschlichen", um dieser Unsicherheit zu begegnen und so strafrechtliche Haftungsrisiken zu minimieren. Als Most-Practice-Beispiel gilt wohl die halbj
Der Wortlaut des
"Der Halter eines Kraftfahrzeugs, der sich den F"
Die Gesetzes
Was hiernach rechtssicher wegfallen k
Was nun aber neu w
Zugegeben, die hat man als ungeschriebenes Merkmal schon immer beachtet. Jetzt aber w"Kommt drauf an" beantworten.
Konkrete Anl
- Anfragen von Polizei oder Staatsanwaltschaft (z.B. wegen dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, dem gef - Anfragen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten, wenn mit Fahrverbot bedroht - Pers - F
Es ist zu erwarten, dass sich Staatsanwaltschaften zuk"Anl" auf den Plan gerufen sehen. Wenn der Gesetzgeber weniger B
In der jetzigen Begr"Mit der Gesetzes"
Wir rufen den Gesetzgeber auf zur Schaffung von Rechtssicherheit zwingend im Rahmen der Gesetzesbegr
In der jetzigen Form w
Wie jetzt vorgelegt f"verschlimmbessern". Die Folge w"konkreten Anlass"
Bringt der Gesetzentwurf weniger Verwaltungsaufwand f
Wir haben gesehen, dass eine regelm
Auf den ersten Blick Ja, weil das Unternehmen diese regelm
Auf den zweiten Blick muss das Unternehmen jetzt aber sicherstellen, dass bei jedwedem Anlass eine unverz
Die "konkreter Anlass". Es ist zu bezweifeln das dies zu einer sp
Das Ansinnen der Gesetzesreform verkennt, dass sich die Notwendigkeit einer Fbt sich aber auch Normen des Arbeitsschutzes oder aus versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten.
Der Arbeitsschutz nimmt in den Blick, dass der Arbeitgeber f
Auch im Falle eines Schadenereignisses stellt sich im Nachgang die Frage der F"Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf " Die Folge w
Zur"Entlastung der Unternehmen". Da sich die Notwendigkeit einer F
Fazit
Mehr Rechtsicherheit bringt die
Wir rufen den Gesetzgeber daher auf, den Entwurf anzupassen, um praktisch sinnvolle Rahmenbedingungen zu schaffen. Gerne stehen wir f
Ansprechpartner f
Bundesverband Betriebliche Mobilit
prinzing(at)mobilitaetsverband.de
Der BBM ist kein Lobbyverband. Er arbeitet als unabh
Themenschwerpunkte des Verbandes sind alle Aspekte der nachhaltigen betrieblichen Mitarbeiter-Mobilit
Vorstandsmitglieder des Verbandes sind Marc-Oliver Prinzing (Vorsitzender), Heinrich Coenen (stv. Vorsitzender, Fuhrparkleiter Berliner Verkehrsbetriebe BVG), Dieter Gr
Axel Sch
Pressekontakt:
Axel Sch Bundesverband Betriebliche Mobilit Am Oberen Luisenpark 22 68165 Mannheim presse(at)mobilitaetsverband.de
Diese Pressemeldung wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Verlinkung-Tipps:
Direkter Link zu dieser Pressemeldung:
Diese Pressemeldung bookmarken bei...
Über einen Link auf Ihrer News-, Presse- oder Partner-Seite würden wir uns sehr freuen.
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de
Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter. Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie im Impressum.
Diese Pressemeldung bookmarken bei...