"Eine ", sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Betriebliche Mobilit

Zum Sachverhalt: Der "Die Bundesregierung unterst" 

Aus Sicht des Verbandes ist eine 

Hierauf weist die Begr

Wir vertreten die Auffassung, dass dies im Ergebnis in beiden F

Er ...

09.12.2024

Stellungnahme zur geplanten Änderung des § 21 StVG - Führerscheinkontrolle / Rechtssicherheit und Bürokratieabbau fraglich

"Eine ", sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Betriebliche Mobilit

Zum Sachverhalt: Der "Die Bundesregierung unterst"

Aus Sicht des Verbandes ist eine

Hierauf weist die Begr

Wir vertreten die Auffassung, dass dies im Ergebnis in beiden F

Erreicht der Gesetzentwurf mehr Rechtssicherheit f

Schaut man sich den jetzigen Wortlaut der Vorschrift an, so macht sich nach

Das unter Strafe stellen des Ergebnisses wird beschrieben, nicht jedoch was man als Verantwortlicher zu tun hat, um dieser zu entgehen.

Vor der erstmaligen "eingeschlichen", um dieser Unsicherheit zu begegnen und so strafrechtliche Haftungsrisiken zu minimieren. Als Most-Practice-Beispiel gilt wohl die halbj

Der Wortlaut des

"Der Halter eines Kraftfahrzeugs, der sich den F"

Die Gesetzes

Was hiernach rechtssicher wegfallen k

Was nun aber neu w

Zugegeben, die hat man als ungeschriebenes Merkmal schon immer beachtet. Jetzt aber w"Kommt drauf an" beantworten.

Konkrete Anl


- Anfragen von Polizei oder Staatsanwaltschaft (z.B. wegen dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, dem gef
- Anfragen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten, wenn mit Fahrverbot bedroht
- Pers
- F

Es ist zu erwarten, dass sich Staatsanwaltschaften zuk"Anl" auf den Plan gerufen sehen. Wenn der Gesetzgeber weniger B

In der jetzigen Begr"Mit der Gesetzes"

Wir rufen den Gesetzgeber auf zur Schaffung von Rechtssicherheit zwingend im Rahmen der Gesetzesbegr

In der jetzigen Form w

Wie jetzt vorgelegt f"verschlimmbessern". Die Folge w"konkreten Anlass"

Bringt der Gesetzentwurf weniger Verwaltungsaufwand f

Wir haben gesehen, dass eine regelm

Auf den ersten Blick Ja, weil das Unternehmen diese regelm



Auf den zweiten Blick muss das Unternehmen jetzt aber sicherstellen, dass bei jedwedem Anlass eine unverz

Die "konkreter Anlass". Es ist zu bezweifeln das dies zu einer sp

Das Ansinnen der Gesetzesreform verkennt, dass sich die Notwendigkeit einer Fbt sich aber auch Normen des Arbeitsschutzes oder aus versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten.

Der Arbeitsschutz nimmt in den Blick, dass der Arbeitgeber f

Auch im Falle eines Schadenereignisses stellt sich im Nachgang die Frage der F"Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf " Die Folge w

Zur"Entlastung der Unternehmen". Da sich die Notwendigkeit einer F

Fazit

Mehr Rechtsicherheit bringt die

Wir rufen den Gesetzgeber daher auf, den Entwurf anzupassen, um praktisch sinnvolle Rahmenbedingungen zu schaffen. Gerne stehen wir f

Ansprechpartner f

Bundesverband Betriebliche Mobilit

prinzing@mobilitaetsverband.de



Der BBM ist kein Lobbyverband. Er arbeitet als unabh

Themenschwerpunkte des Verbandes sind alle Aspekte der nachhaltigen betrieblichen Mitarbeiter-Mobilit

Vorstandsmitglieder des Verbandes sind Marc-Oliver Prinzing (Vorsitzender), Heinrich Coenen (stv. Vorsitzender, Fuhrparkleiter Berliner Verkehrsbetriebe BVG), Dieter Gr

Axel Sch

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Axel Sch
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Am Oberen Luisenpark 22
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