Rechtsgutachten des Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Stefan Greiner
(PresseBox) - Ein Verbot von Vertragspartnerschaften bei der Paketzustellung ist rechtlich in mehrfacher Hinsicht unzul
Am 2. Februar wird der Entwurf des neues Postgesetzes im Bundesrat beraten. Mehrere L
Da jedoch verschiedene politische Akteure und Gewerkschaften nicht aufhaket und Expresslogistik (BIEK) erstellte.
Wesentliche Ergebnisse des Rechtsgutachtens sind u. a.:
Mit einem Vertragspartnerverbot w
Ein Direktanstellungsgebot h
Der Staat darf Vertragspartnerschaften nicht verbieten, weil es aus seiner Sicht schwierig ist, die Vertragspartner zu kontrollieren. Es ist Aufgabe des Staates, die Handlungsf
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verlangt, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Die besondere Behandlung der Paketbranche gegen
Aus unionsrechtlicher Perspektive ist das Vertragspartnerverbot ebenfalls rechtswidrig. Insbesondere das Prinzip gegenseitiger Anerkennung und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung w
Eine Aufhebung des Vertragspartnerverbots f
rfung der PQ-KEP-Zertifizierung ist bereits im aktuellen Entwurf des neuen Postgesetzes vorgesehen. Dieser Weg ist sinnvoll, umsetzbar und rechtskonform ? ein Vertragspartnerverbot ist das genaue Gegenteil davon.?
Die Executive Summary des Rechtsgutachtens zum Download finden Siehier.
Der 1982 gegr.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bef
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) vertritt die Interessen der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) in Deutschland. Rund 4.000 Unternehmen sorgen für eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche realisiert in Deutschland derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 26 Milliarden Euro, beschäftigt rund 258.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert ca. 4,15 Milliarden Sendungen pro Jahr.
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