(PresseBox) - Die Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post AG (DPAG) f
Es verletze die gesetzlichen Vorgaben, dass die Bundesnetzagentur den Gewinn der DPAG, der in die Briefporti einflie
Der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann begresverwaltungsgerichts im Mai 2020 klar ist, dass auch die laufende Portogenehmigung rechtswidrig ist. Gleichzeitig verdeutlicht der Beschluss, dass eine wettbewerbsfreundliche Novellierung des Postgesetzes dringlicher denn je ist.?
Die Gerichtsentscheidung gilt nur zugunsten des BIEK als Kunden der Deutschen Post, andere Kunden m
Der 1982 gegriarden Sendungen pro Jahr.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ist die politische Interessenvertretung führender Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen in Deutschland. Über die bundesweit tätigen Paketdienste DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS vertritt der BIEK ca. 3.500 weitere kleine und mittelständische Logistikunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisiert derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 21,3 Milliarden Euro, beschäftigt ca. 250.000 Mitarbeiter und befördert mehr als 3,65 Milliarden Sendungen pro Jahr.
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