...

06.01.2021

Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post 2019 rechtswidrig

Verwaltungsgericht Köln folgt BIEK-Antrag Die Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post AG (DPAG) f

Es verletze die gesetzlichen Vorgaben, dass die Bundesnetzagentur den Gewinn der DPAG, der in die Briefporti einflie

Der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann begresverwaltungsgerichts im Mai 2020 klar ist, dass auch die laufende Portogenehmigung rechtswidrig ist. Gleichzeitig verdeutlicht der Beschluss, dass eine wettbewerbsfreundliche Novellierung des Postgesetzes dringlicher denn je ist.?

Die Gerichtsentscheidung gilt nur zugunsten des BIEK als Kunden der Deutschen Post, andere Kunden m

Der 1982 gegriarden Sendungen pro Jahr.








Firma: BIEK - Bundesverband Paket und Expresslogistik

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt: Berlin
Telefon:


Diese PresseMitteilung kommt von LogistikTreff
https://www.logistiktreff.de

Die URL für diese PresseMitteilung ist:
https://www.logistiktreff.de/logistiknews1871641.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. logistiktreff.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht logistiktreff.de