(PresseBox) - Mit dem heutigen Urteil hat der Europ
Hintergrund des Falls ist ein wettbewerbsrechtliches Verfahren, das der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) vor dem Landgericht K verzichtet in seinen rund 12.500 Zustellfahrzeugen dieser Gewichtsklassen jedoch auf die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten.
Zur Rechtfertigung ihres Verhaltens verwies die DPAG auf eine Ausnahmevorschrift in der Fahrpersonalverordnung, die einen Verzicht auf die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten gestattet, wenn das Fahrzeug im Rahmen des Universaldienstes benutzt wird. Dabei meinte die DPAG, dass diese Ausnahmevorschrift auch dann Anwendung findet, wenn die Fahrzeuge nur zum Teil mit Sendungen beladen sind, die im Rahmen des Universaldienstes transportiert werden. Diese Auslegung f
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens hat das Landgericht Kechtfertigt die Inanspruchnahme des Privilegs daher nicht.
"Wir begr", so der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann.
Im 1982 gegr
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Im 1982 gegründeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm.Die Branche realisierte im Jahr 2018 Umsätze in Höhe von 20,4 Milliarden Euro und beförderte 3,52 Milliarden Sendungen.
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