(ots) - Die Umwelt sch beiden Ziele verfolgt der Gesetzgeber, indem er steuerliche Anreize f J diese mit diese Leistungen ab 2019 in der Regel steuerfrei. Das gilt sowohl f Arbeitgeberzusch Angebote. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erkl
Deutschland ist Pendlerland. Zahlreiche Arbeitnehmer m werkt sogenannten ersten T nutzen daf Stra
Unterst Bahn etwa durch Zusch Leistungen lange als geldwerte Vorteile, die grunds und sozialabgabenpflichtig waren. Das in folgenden F
1. Wenn der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer gekauften Fahrkarten f
2. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sogenannte Jobtickets oder Verf
Grunds und Zusatzaspekte zu beachten:
1. Die beschriebenen Arbeitgeberleistungen sind laut VLH-Experten nur dann steuerfrei, wenn sie zus Arbeitslohn gew Entgeltumwandlung, greift die Steuerbefreiung nicht.
2. Den VLH-Fachleuten zufolge werden zum jetzigen Zeitpunkt die steuerfreien Arbeitgeberleistungen auf die vom Arbeitnehmer geltend gemachte Entfernungspauschale angerechnet. Dieser Punkt ist allerdings umstritten, sodass es diesbez
3. Die Arbeitgeberbeg nicht steuerfrei.
4. Unternimmt der Arbeitnehmer private Fahrten mit dem Jobticket, bleibt dieses weiterhin steuerfrei, wie die VLH-Experten betonen.
Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Regelung
Insgesamt ist die ab 2019 geltende Situation f Arbeitnehmer eine Verbesserung im Vergleich zur bis dahin g Rechtslage. Unmittelbar vor der Neuregelung galt n VLH-Experten: Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer f die Fahrten mit Bus und Bahn zwischen Wohnung und erster T sozialabgabenpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Das betraf sowohl Zusch
oder kostenlose Jobticket.
Letzteres war laut VLH-Spezialisten nur dann steuerfrei, wenn die monatliche Freigrenze f von 44 Euro nicht Sachleistungen, die der Arbeitgeber in einem Monat springen lie zusammengerechnet. Sobald der entsprechende Betrag die 44-Euro-Marke sprengte, war der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist mit mehr als 950.000 Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands gr stellt zudem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.
1972 gegr Einkommensteuererkl Beratungsbefugnis nach
Hinweis: Diese Pressemitteilung ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung zu dem behandelten Thema.
Pressekontakt: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) Presse- und Fritz-Voigt-Str. 13 67433 Neustadt a. d. Weinstra Tel.: 06321 4901-0 Fax: 06321 4901-49 E-Mail: presse(at)vlh.de Web: https://www.vlh.de/presse
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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