(ots) - Die Steuerfreiheit von Dienstfahrr Dienst-E-Bikes ab 2019 kommt lediglich einem kleinen Teil der Nutzer zugute. Die Mehrheit der Dienstradfahrer profitiert von dem neuen Gesetz nicht. JobRad, Anbieter f Dienstr
Die Steuerfreiheit von Dienstfahrr wenn der Arbeitgeber die Kosten f"zus ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" (
es dem Arbeitnehmer zus wird. "Dieses gesetzlich geregelte Kriterium der Zus im Zusammenhang mit der Neuregelung stets betont werden", erkl JobRad-Gesch
Die meisten der mehr als 250.000 deutschlandweiten Dienstradfahrer m Vorteil mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuern, denn die Leasingrate f Das bedeutet, der Mitarbeiter wandelt einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug um. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Der geldwerte Vorteil durch den Sachbezug wird mit einem Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung f Fahrrad oder E-Bike f hinzugef der Gehaltsumwandlung. Die volle Kosten Arbeitgeber zus
Diese Pauschalbesteuerung der Dienstr durch einen Erlass der L bleibt weiterhin bestehen. "Das liegt an der Komplexit Einkommenssteuergesetzes. Ist das Kriterium der Zus erf greift weiterhin der Erlass von 2012", fasst Tumat zusammen.
Da die Nutzer mehrheitlich nicht vom neuen Gesetz profitieren, fordert JobRad nun die Absenkung der "1%-Regel" auf 0,5 Prozent im g Hybride, f sinkt, steuerlich nicht besser gestellt werden als Dienstr"Es w entlastet wird, Fahrr nicht. Das kann eigentlich nicht die Intention des Gesetzgebers sein", so Tumat. JobRad, der Marktf Abwicklung von Dienstr Fragestellung und eine Erlassanpassung auf Ebene der L
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