(ots) - Der Verkehrsausschuss des Europ beschlossen, digitale Tachografen auch f 3,5 Tonnen verpflichtend einzuf Handwerksbetriebe und damit auch Dachdeckerunternehmen. "Mit dem Beschluss vom 4. Juni wollte die Politik vor allem Lenk- und Ruhezeiten im G auch v wieder Situation eine andere als im Transportgewerbe: Um zu einer Baustelle zu gelangen, werden keine Berufsfahrer eingestellt, sondern die Handwerker fahren selbst dahin und erledigen dort den Auftrag - die Lenkzeiten spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Doch die EU-Abgeordneten behandeln Dachdecker mit ihrer Entscheidung wie Berufskraftfahrer, indem sie die Tachografenpflicht ausdehnen", kommentiert Ulrich Marx, Hauptgesch Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Marx fordert, das Abstimmungsergebnis im Plenum zu korrigieren, ansonsten falle es schwer, die Bekenntnisse von B nehmen. "Gerade erst musste die EU-Datenschutzgrundverordnung verdaut werden, da kommt der n Betrieben nicht mehr zu vermitteln und f EU-Skepsis", wird der Verbandschef deutlich.
Geltungsbereich der Tachografenpflicht
Zwar soll die Tachografenpflicht im unteren Gewichtsbereich auf internationale Transporte beschr Grenzgebieten nach D und Handwerk zur Handwerkerausnahme innerhalb eines Radius von 100 Kilometern bleibe, m Handwerkerausnahme tats Marx. Au heute im Handwerk keine Ausnahme mehr. "Und selbst wenn der Dachdecker nur einmal im Jahr 101 Kilometer zum Kunden f die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers protokollieren. Nach den bisherigen Erfahrungen gibt es eben Konstellationen im Betriebsalltag, die nicht unter diese Ausnahme fallen. Auch diese Rechtsunsicherheit ist nicht zu akzeptieren", so Marx.
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