Ausweitung der Tachografenpflicht betrifft auch Dachdecker
Der Verkehrsausschuss des Europ
beschlossen, digitale Tachografen auch f
3,5 Tonnen verpflichtend einzuf
Handwerksbetriebe und damit auch Dachdeckerunternehmen. "Mit dem
Beschluss vom 4. Juni wollte die Politik vor allem Lenk- und
Ruhezeiten im G
auch v
wieder
Situation eine andere als im Transportgewerbe: Um zu einer Baustelle
zu gelangen, werden keine Berufsfahrer eingestellt, sondern die
Handwerker fahren selbst dahin und erledigen dort den Auftrag - die
Lenkzeiten spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Doch die
EU-Abgeordneten behandeln Dachdecker mit ihrer Entscheidung wie
Berufskraftfahrer, indem sie die Tachografenpflicht ausdehnen",
kommentiert Ulrich Marx, Hauptgesch
Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Marx fordert, das
Abstimmungsergebnis im Plenum zu korrigieren, ansonsten falle es
schwer, die Bekenntnisse von B
nehmen. "Gerade erst musste die EU-Datenschutzgrundverordnung verdaut
werden, da kommt der n
Betrieben nicht mehr zu vermitteln und f
EU-Skepsis", wird der Verbandschef deutlich.
Geltungsbereich der Tachografenpflicht
Zwar soll die Tachografenpflicht im unteren Gewichtsbereich auf
internationale Transporte beschr
Grenzgebieten nach D
und
Handwerk zur
Handwerkerausnahme innerhalb eines Radius von 100 Kilometern bleibe,
m
Handwerkerausnahme tats
Marx. Au
heute im Handwerk keine Ausnahme mehr. "Und selbst wenn der
Dachdecker nur einmal im Jahr 101 Kilometer zum Kunden f
die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers protokollieren. Nach den
bisherigen Erfahrungen gibt es eben Konstellationen im
Betriebsalltag, die nicht unter diese Ausnahme fallen. Auch diese
Rechtsunsicherheit ist nicht zu akzeptieren", so Marx.
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