(ots) - Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Besch
- Bundesweite Schwerpunktpr Logistikgewerbe
Am 11. und 12. September 2017 Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktpr Erste Ergebnisse liegen nun vor.
Im Fokus standen die Fahrer von Lastkraftwagen und Kleintransportern. Dabei haben 2.600 Z 13.000 sowohl in- als auch ausl Arbeitsverh unangemessene Arbeitsbedingungen im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtm Besch
Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverh eingesehen.
Die bisherigen Erkenntnisse f Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Festgestellt wurden haupts sowie sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten.
In mehr als 2.000 F durch die FKS erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, den unrechtm Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausl
Die im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe besch Arbeitnehmer unterliegen den Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der Mindestlohn betr ausl grenz
Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.
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