Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf
- Bundesweite Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Besch
- Bundesweite Schwerpunktpr
Logistikgewerbe
Am 11. und 12. September 2017
Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten
Schwerpunktpr
Erste Ergebnisse liegen nun vor.
Im Fokus standen die Fahrer von Lastkraftwagen und
Kleintransportern. Dabei haben 2.600 Z
13.000 sowohl in- als auch ausl
Arbeitsverh
unangemessene Arbeitsbedingungen im Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die
Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz
(MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den
unrechtm
Besch
Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren
Arbeitsverh
eingesehen.
Die bisherigen Erkenntnisse f
Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Festgestellt
wurden haupts
sowie sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten.
In mehr als 2.000 F
durch die FKS erforderlich. Neben Hinweisen auf
Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, den unrechtm
Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausl
Die im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe besch
Arbeitnehmer unterliegen den Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG.
Der Mindestlohn betr
ausl
grenz
Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.
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