(ots) - Die nachstehende Mitteilung wird von den Kanzleien Cotchett, Pitre & McCarthy, LLP, Gustafson Gluek PLLC, Lockridge Grindal Nauen P.L.L.P und Lovell Stewart Halebian Jacobson LLP bekannt gemacht.
Einzelpersonen oder Unternehmen, die Leistungen bestimmter Speditionsdienste in Anspruch genommen haben, besitzen unter Umständen einen Anspruch auf eine potenziell signifikante Barzahlung aus den Vergleichsvorschlägen einer Sammelklage. Es handelt sich um die zweite Mitteilung in dieser Sache, in der mittlerweile Vergleiche mit weiteren 19 der Beklagten erreicht werden konnten. Bisher hatten sich 10 der Beklagten mit den Vorschlägen einverstanden erklärt. Eine vollständige Liste der Beklagten können Sie online auf der Vergleichswebseite unter www.FreightForwardCase.com [http://www.freightforwardcase.com/] finden.
In der Sammelklage, in der es darum geht, dass sich Spediteure weltweit zu Preisen für ihre Dienstleistungen abgesprochen haben, unter anderem auf Strecken zwischen den USA und China, Hongkong, Japan, Taiwan, Indien, Deutschland, dem Vereinigten Königreich und anderen Teilen Europas, wurden Vergleichsvorschläge gefunden. Einige der Unternehmen, die verklagt worden waren, haben sich mit diesen Vorschlägen einverstanden erklärt ("Settling Defendants"). Die Beklagten der Sammelklage streiten ab, gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Das Verfahren wird gegen diejenigen Unternehmen fortgesetzt, die sich nicht einverstanden erklärt haben.
Die Erbringer von Speditionsleistungen stellen Transport- oder Logistik-Dienstleistungen für Lieferungen in Bezug auf die Organisation oder den Transport von Waren über den Luft- und Seeweg bereit, was unter Umständen Zusatzleistungen auf Schiene und Straße sowohl innerhalb der USA als auch international und damit verbundene Tätigkeiten wie die Zollabfertigung, Lagerung und Dienstleistungen
vor Ort miteinschließt.
Die Vergleichsvereinbarungen betreffen Mitglieder der Sammelklage, die: 1) direkte Speditionsdienstleistungen in Anspruch genommen haben; 2) diese Dienstleistungen von einem der Unternehmen, die sich mit dem Vergleich einverstanden oder nicht einverstandenen erklärt haben, oder einer ihrer Tochtergesellschaften oder einem verbundenen Unternehmen, in Anspruch genommen haben; 3) und zwar zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 4. Januar 2011, 4) in den USA oder außerhalb der USA für Lieferungen innerhalb der USA, in die USA oder aus den USA. Alle erforderlichen Informationen, unter anderem dazu, wer Mitglied der Sammelklägergruppe ist oder nicht, entnehmen Sie bitte der unter www.FreightForwardCase.com bereitgestellten vollständigen Mitteilung.
Die sich mit den Vergleichsvereinbarungen einverstanden erklärenden beklagten Unternehmen werden einen Vergleichsfonds mit einer Mindesthöhe von 197,6 Millionen US-Dollar bereitstellen. Die Höhe der Leistungen für jeden der Abnehmer ergibt sich aus dem auf www.FreightForwardCase.com einsehbaren Zuteilungsplan.
Wichtige Hinweise
-- Um Forderungen aus der Sammelklage zu erhalten, müssen die Beteiligten ein Antragsformular online oder per Post bis zum 31. März 2016 einreichen. Beteiligte, die bereits ein Antragsformular für die erste Vergleichsrunde eingereicht haben, müssen keinen neuen Antrag stellen, sondern erhalten automatisch eine Zahlung aus dieser zweiten Vergleichsrunde. -- Beteiligte, die sich dafür entscheiden, nichts zu unternehmen, erhalten keine Zahlungen und verzichten auf ihr Klagerecht. -- Beteiligte, die mit der Klage gegen die sich mit dem Vergleichsvorschlag einverstanden erklärenden Beklagten fortfahren möchten, müssen bis zum 18. September 2015 ihren Selbstausschluss erklären. -- Beteiligte, die weiterhin an der Sammelklage teilhaben, können dem Vergleichsvorschlag bis zum 18. September 2015 widersprechen.
Das Gericht wird am 2. November 2015 zu einer Verhandlung zusammentreten, um (1) die Anerkennung der Vergleiche und (2) den Antrag auf Anwaltskosten in Höhe von bis zu 33% des Vergleichsfonds plus Zinsen und Rückerstattung von Spesen zu entscheiden. Bei Prozessende kann der Gruppenanwalt das Gericht ersuchen, jedem Gruppenvertreter einen Betrag von bis zu 75.000 US-Dollar als Anerkennung für den erfolgreichen Einzug der Gelder für die Gruppe zu genehmigen.
Weitere Informationen zu den Vergleichsvereinbarungen und den Rechten der Mitglieder der Sammelklägergruppe erhalten Sie im Internet unter www.FreightForwardCase.com sowie telefonisch unter den Rufnummern 1-877-276-7340 (USA & Kanada) und 1-503-520-4400 (International) oder schriftlich unter: Freight Forwarders Claims Administrator, P.O. Box 3747, Portland, OR, 97208-3747.
Pressekontakt: KONTAKT: Adam J. Zapala, azapala(at)cpmlegal.com, +1 (650) 697-6000 Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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