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20.07.2015

Vergleich in Höhe von 197,6 Millionen US-Dollar betrifft die Abnehmer von Speditionsleistungen für inländische und internationale Lieferungen

Die nachstehende Mitteilung wird
von den Kanzleien Cotchett, Pitre & McCarthy, LLP, Gustafson Gluek
PLLC, Lockridge Grindal Nauen P.L.L.P und Lovell Stewart Halebian
Jacobson LLP bekannt gemacht.

Einzelpersonen oder Unternehmen, die Leistungen bestimmter
Speditionsdienste in Anspruch genommen haben, besitzen unter
Umständen einen Anspruch auf eine potenziell signifikante Barzahlung
aus den Vergleichsvorschlägen einer Sammelklage. Es handelt sich um
die zweite Mitteilung in dieser Sache, in der mittlerweile Vergleiche
mit weiteren 19 der Beklagten erreicht werden konnten. Bisher hatten
sich 10 der Beklagten mit den Vorschlägen einverstanden erklärt.
Eine vollständige Liste der Beklagten können Sie online auf der
Vergleichswebseite unter www.FreightForwardCase.com
[http://www.freightforwardcase.com/] finden.

In der Sammelklage, in der es darum geht, dass sich Spediteure
weltweit zu Preisen für ihre Dienstleistungen abgesprochen haben,
unter anderem auf Strecken zwischen den USA und China, Hongkong,
Japan, Taiwan, Indien, Deutschland, dem Vereinigten Königreich und
anderen Teilen Europas, wurden Vergleichsvorschläge gefunden. Einige
der Unternehmen, die verklagt worden waren, haben sich mit diesen
Vorschlägen einverstanden erklärt ("Settling Defendants"). Die
Beklagten der Sammelklage streiten ab, gegen das Gesetz verstoßen zu
haben. Das Verfahren wird gegen diejenigen Unternehmen fortgesetzt,
die sich nicht einverstanden erklärt haben.

Die Erbringer von Speditionsleistungen stellen Transport- oder
Logistik-Dienstleistungen für Lieferungen in Bezug auf die
Organisation oder den Transport von Waren über den Luft- und Seeweg
bereit, was unter Umständen Zusatzleistungen auf Schiene und Straße
sowohl innerhalb der USA als auch international und damit verbundene


Tätigkeiten wie die Zollabfertigung, Lagerung und Dienstleistungen
vor Ort miteinschließt.

Die Vergleichsvereinbarungen betreffen Mitglieder der Sammelklage,
die: 1) direkte Speditionsdienstleistungen in Anspruch genommen
haben; 2) diese Dienstleistungen von einem der Unternehmen, die sich
mit dem Vergleich einverstanden oder nicht einverstandenen erklärt
haben, oder einer ihrer Tochtergesellschaften oder einem verbundenen
Unternehmen, in Anspruch genommen haben; 3) und zwar zwischen dem 1.
Januar 2001 und dem 4. Januar 2011, 4) in den USA oder außerhalb der
USA für Lieferungen innerhalb der USA, in die USA oder aus den USA.
Alle erforderlichen Informationen, unter anderem dazu, wer Mitglied
der Sammelklägergruppe ist oder nicht, entnehmen Sie bitte der unter
www.FreightForwardCase.com bereitgestellten vollständigen Mitteilung.

Die sich mit den Vergleichsvereinbarungen einverstanden
erklärenden beklagten Unternehmen werden einen Vergleichsfonds mit
einer Mindesthöhe von 197,6 Millionen US-Dollar bereitstellen. Die
Höhe der Leistungen für jeden der Abnehmer ergibt sich aus dem auf
www.FreightForwardCase.com einsehbaren Zuteilungsplan.

Wichtige Hinweise


-- Um Forderungen aus der Sammelklage zu erhalten, müssen die Beteiligten
ein Antragsformular online oder per Post bis zum 31. März 2016
einreichen. Beteiligte, die bereits ein Antragsformular für die erste
Vergleichsrunde eingereicht haben, müssen keinen neuen Antrag stellen,
sondern erhalten automatisch eine Zahlung aus dieser zweiten
Vergleichsrunde.
-- Beteiligte, die sich dafür entscheiden, nichts zu unternehmen, erhalten
keine Zahlungen und verzichten auf ihr Klagerecht.
-- Beteiligte, die mit der Klage gegen die sich mit dem Vergleichsvorschlag
einverstanden erklärenden Beklagten fortfahren möchten, müssen bis
zum 18. September 2015 ihren Selbstausschluss erklären.
-- Beteiligte, die weiterhin an der Sammelklage teilhaben, können dem
Vergleichsvorschlag bis zum 18. September 2015 widersprechen.


Das Gericht wird am 2. November 2015 zu einer Verhandlung
zusammentreten, um (1) die Anerkennung der Vergleiche und (2) den
Antrag auf Anwaltskosten in Höhe von bis zu 33% des Vergleichsfonds
plus Zinsen und Rückerstattung von Spesen zu entscheiden. Bei
Prozessende kann der Gruppenanwalt das Gericht ersuchen, jedem
Gruppenvertreter einen Betrag von bis zu 75.000 US-Dollar als
Anerkennung für den erfolgreichen Einzug der Gelder für die Gruppe zu
genehmigen.

Weitere Informationen zu den Vergleichsvereinbarungen und den
Rechten der Mitglieder der Sammelklägergruppe erhalten Sie im
Internet unter www.FreightForwardCase.com sowie telefonisch unter den
Rufnummern 1-877-276-7340 (USA & Kanada) und 1-503-520-4400
(International) oder schriftlich unter: Freight Forwarders Claims
Administrator, P.O. Box 3747, Portland, OR, 97208-3747.



Pressekontakt:
KONTAKT: Adam J. Zapala, azapala@cpmlegal.com, +1 (650) 697-6000





Firma: Cotchett, Pitre & McCarthy, LLP; Gustafson Gluek, PLLC

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt: San Francisco
Telefon:


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