(ots) - Keine Kündigung des Staatsvertrages mit Dänemark
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD einen Antrag der GRÜNEN abgelehnt, mit dem die einseitige Kündigung des Staatsvertrags zwischen Deutschland und Dänemark gefordert wurde. Dazu erklärten der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige Berichterstatter Gero Storjohann:
"Die Koalition steht zur Festen Fehmarnbelt-Querung. Sie ist das wichtigste TEN-Projekt in Nordeuropa. Dies unterstrichen CDU/CSU und SPD heute im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur. Mit den Koalitionsstimmen wurde ein Antrag der Grünen auf einseitige Kündigung des Staatsvertrages mit Dänemark abgelehnt. Eine einseitige Kündigungsklausel ist im Staatsvertrag gar nicht vorhanden. Die Ablehnung des Antrages ist ein klares Signal der Koalition für die Feste Fehmarnbelt-Querung.
Grundlage für den Bau der Festen Fehmarnbelt-Querung ist der am 14.01.2010 in Kraft getretene Staatsvertrag zwischen Dänemark und Deutschland. Danach übernimmt Dänemark Planung, Bau und Finanzierung des Querungsbauwerkes, das in Form eines Absenktunnels ausgeführt wird. Kernaussage des Vertrages ist, dass beide Vertragsparteien alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um das Projekt zu verwirklichen.
Das Projekt der Festen Fehmarnbelt-Querung findet auch in Dänemark große Zustimmung. Schweden und Norwegen modernisieren ihrerseits den Zulauf zur Fehmarnbelt-Querung. Gemeinsames Ziel ist es, den Schienen- und Straßenverkehr nach Skandinavien attraktiver zu machen. Für Wirtschaft und Handel werden durch dieses wichtige Investitionsprojekt wesentliche Wachstumsimpulse erwartet."
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