(ots) - Wie Nishi-Nippon Railroad Co., Ltd., am 2. Februar bekanntgab, erhielt es am 19. November 2014 von der Zollbehörde in Tokio unter dem AEO-Programm (AEO=Authorized Economic Operator, dt. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) den Status "Zugelassener Logistikdienstleister" (Authorized Logistics Operator).
-- Das AEO-Programm hat das Ziel bei der internationalen physischen Distribution die Sicherheit zu gewährleisten und die Zollabfertigungsverfahren zu vereinfachen. Beteiligte, die Anforderungen an die Frachtsicherheit und Compliance erfüllen, werden von dem zuständigen Zollinspektor für einfachere Zollabfertigungsverfahren autorisiert. -- Nishi-Nippon Railroad wurde im Januar 2009 der AEO-Status "Zugelassener Lagerbetreiber" (Authorized Warehouse Operator) und im Februar 2011 der Status "Zugelassener Zollagent" (Authorized Customs Broker) zugesprochen. Mit dem neuesten Status "Zugelassener Logistikdienstleister" besitzt das Unternehmen jetzt alle 3 AEO-Qualifikationen, die einem Logistikbeteiligten zugesprochen werden können. Wir sind das vierte Unternehmen und der erste Luftfrachtführer Japans, das alle drei Zulassungen besitzt. -- Das Unternehmen wird seine proaktive Geschäftsentwicklung in allen wichtigen Städten der Welt fortsetzen und umfassende, hochwertige, wertschöpfende Logistikdienste im Bereich der physischen Distribution anbieten.
Informationen zum AEO-Status "Zugelassener Logistikdienstleister", der Nishi-Nippon Railroad Co., Ltd., zugesprochen wurde: Datum der Qualifikation: 19. November 2014 Datum anderer Status und Qualifikationen: "Zugelassener Lagerbetreiber" am 19. Januar 2009 "Zugelassener Zollagent" am 14. Februar 2011
Informationen zum AEO-Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte: Dieses Programm hat das Ziel bei der
internationalen physischen Distribution die Sicherheit zu gewährleisten und die Zollabfertigungsverfahren zu vereinfachen. Beteiligte, die Anforderungen an die Frachtsicherheit und Compliance erfüllen, werden für einfachere Zollabfertigungsverfahren autorisiert.
Das AEO-Programm und seine Vorteile: * Das Sternchen (*) zeigt den AEO-Status an, der unserem Unternehmen zugesprochen wurde.
(1) Zugelassener Lagerbetreiber* (Status zugesprochen im Januar 2009)
Ein solcher Betreiber eines Zolllagers hat nachweislich ein System eingeführt, das die Frachtsicherheit und Compliance gewährleistet. Der Lagerbetreiber darf Zolllager nur durch Benachrichtigung des Zollinspektors in Betrieb nehmen und ist von Lagerlizenzgebühren befreit.
(2) Zugelassener Zollagent* (Status zugesprochen im Februar 2011)
Ein solcher Zollagent hat nachweislich ein System eingeführt, das die Frachtsicherheit und Compliance gewährleistet, und darf Einfuhrerklärungen für Zollabgaben abgeben, nachdem er von Importeuren versandte Fracht abholt (Authorized Delegated Import Clearance Program, dt. Programm zur autorisierten, delegierten Einfuhrabfertigung). Zugelassene Zollagenten können zudem Exportgenehmigungen für Fracht erhalten, die von Exporteuren versandt und außerhalb eines Zollverschlussgebiets abgestellt wird, sofern die Sendung von einem zugelassenen Logistikbeteiligten transportiert wird (Authorized Delegated Export Clearance Program, dt. Programm zur autorisierten, delegierten Ausfuhrabfertigung).
(3) Zugelassener Logistikdienstleister* (Status zugesprochen im November 2014)
Zugelassene Logistikdienstleister sind von einer Zollgenehmigung für den Transport von Zollverschlusswaren befreit und dürfen Exportfracht außerhalb von Zollverschlussgebieten direkt an den Verladehafen transportieren.
(4) Zugelassener Importeur
Importeure, die nachweislich ein System eingeführt haben, das die Frachtsicherheit und Compliance gewährleistet, sind von Zollinspektionen und Zollabgabeprüfungen befreit, und Zollabgabeerklärungen dürfen nach der Frachtabholung abgegeben werden.
(5) Zugelassener Exporteur
Exporteure, die nachweislich ein System eingeführt haben, das die Frachtsicherheit und Compliance gewährleistet, können bei der Frachtverladung Zeit sparen und Komplikationen vermeiden, indem sie Exportfracht nicht in Zollverschlussgebiete bringen müssen. Sie können zudem Ausfuhrgenehmigungen erhalten, während die Fracht am eigenen Standort verbleibt. Solche Exporteure sind von Zollinspektionen und -prüfungen befreit.
(6) Zugelassener Hersteller
Wenn Ausfuhrverfahren vom Exporteur anstatt vom Hersteller abgewickelt werden, können Hersteller, die nachweislich ein System eingeführt haben, das die Frachtsicherheit und Compliance gewährleistet, bei der Verladung Zeit sparen und Komplikationen vermeiden, indem sie Ausfuhrgenehmigungen beantragen, ohne die Fracht in Zollverschlussgebiete bringen zu müssen.
Weitere Informationen zum japanischen Zollsystem finden Sie unter http://www.customs.go.jp/english/index.htm [http://www.customs.go.jp/english/index.htm].
Informationen zum physischen Distributionsgeschäft von Nishi-Nippon Firmenzentrale der Railroad Group: 2-5 Nihombashi 3-chome, Chuo Ward, Tokio Gründungsdatum: 15. November 1948 Tätigkeitsbereich: - Luftfrachtführer - Umfassende internationale Speditionsdienste (Luft und See) - Zollabfertigung - Logistik Betriebsertrag: 76.642 Millionen Yen (Rekord, Geschäftsjahr 2013) Abgewickelte Fracht (Export): 112.820 Tonnen (Rekord, Geschäftsjahr 2013) Geschäftsniederlassungen: 95 Städte in 24 Ländern und Regionen (Stand Dezember 2014)
Kontakt: Tomoaki Matsumoto Quality Control Department, International Logistics Division Nishi-Nippon Railroad Co., Ltd. Tel.: +81-3-4332-5003 E-Mail: yu-akase(at)nnr.co.jp[mailto:yu-akase(at)nnr.co.jp]
Web site: http://www.customs.go.jp/english/index.htm/ Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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