Nishi-Nippon Railroad erhält Status "Zugelassener Logistikdienstleister" und hat so alle 3 AEO-Status für die physische Distribution
Wie Nishi-Nippon Railroad Co., Ltd., am
2. Februar bekanntgab, erhielt es am 19. November 2014 von der
Zollbehörde in Tokio unter dem AEO-Programm (AEO=Authorized Economic
Operator, dt. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) den Status
"Zugelassener Logistikdienstleister" (Authorized Logistics Operator).
-- Das AEO-Programm hat das Ziel bei der internationalen physischen
Distribution die Sicherheit zu gewährleisten und die
Zollabfertigungsverfahren zu vereinfachen. Beteiligte, die Anforderungen
an die Frachtsicherheit und Compliance erfüllen, werden von dem
zuständigen Zollinspektor für einfachere Zollabfertigungsverfahren
autorisiert.
-- Nishi-Nippon Railroad wurde im Januar 2009 der AEO-Status "Zugelassener
Lagerbetreiber" (Authorized Warehouse Operator) und im Februar 2011 der
Status "Zugelassener Zollagent" (Authorized Customs Broker)
zugesprochen. Mit dem neuesten Status "Zugelassener
Logistikdienstleister" besitzt das Unternehmen jetzt alle 3
AEO-Qualifikationen, die einem Logistikbeteiligten zugesprochen werden
können. Wir sind das vierte Unternehmen und der erste Luftfrachtführer
Japans, das alle drei Zulassungen besitzt.
-- Das Unternehmen wird seine proaktive Geschäftsentwicklung in allen
wichtigen Städten der Welt fortsetzen und umfassende, hochwertige,
wertschöpfende Logistikdienste im Bereich der physischen Distribution
anbieten.
Informationen zum AEO-Status "Zugelassener Logistikdienstleister",
der Nishi-Nippon Railroad Co., Ltd., zugesprochen wurde: Datum der
Qualifikation: 19. November 2014 Datum anderer Status und
Qualifikationen: "Zugelassener Lagerbetreiber" am 19. Januar 2009
"Zugelassener Zollagent" am 14. Februar 2011
Informationen zum AEO-Programm für zugelassene
Wirtschaftsbeteiligte: Dieses Programm hat das Ziel bei der
internationalen physischen Distribution die Sicherheit zu
gewährleisten und die Zollabfertigungsverfahren zu vereinfachen.
Beteiligte, die Anforderungen an die Frachtsicherheit und Compliance
erfüllen, werden für einfachere Zollabfertigungsverfahren
autorisiert.
Das AEO-Programm und seine Vorteile: * Das Sternchen (*) zeigt
den AEO-Status an, der unserem Unternehmen zugesprochen wurde.
(1) Zugelassener Lagerbetreiber* (Status zugesprochen im Januar
2009)
Ein solcher Betreiber eines Zolllagers hat nachweislich ein System
eingeführt, das die Frachtsicherheit und Compliance gewährleistet.
Der Lagerbetreiber darf Zolllager nur durch Benachrichtigung des
Zollinspektors in Betrieb nehmen und ist von Lagerlizenzgebühren
befreit.
(2) Zugelassener Zollagent* (Status zugesprochen im Februar 2011)
Ein solcher Zollagent hat nachweislich ein System eingeführt, das
die Frachtsicherheit und Compliance gewährleistet, und darf
Einfuhrerklärungen für Zollabgaben abgeben, nachdem er von
Importeuren versandte Fracht abholt (Authorized Delegated Import
Clearance Program, dt. Programm zur autorisierten, delegierten
Einfuhrabfertigung). Zugelassene Zollagenten können zudem
Exportgenehmigungen für Fracht erhalten, die von Exporteuren versandt
und außerhalb eines Zollverschlussgebiets abgestellt wird, sofern die
Sendung von einem zugelassenen Logistikbeteiligten transportiert wird
(Authorized Delegated Export Clearance Program, dt. Programm zur
autorisierten, delegierten Ausfuhrabfertigung).
(3) Zugelassener Logistikdienstleister* (Status zugesprochen im
November 2014)
Zugelassene Logistikdienstleister sind von einer Zollgenehmigung
für den Transport von Zollverschlusswaren befreit und dürfen
Exportfracht außerhalb von Zollverschlussgebieten direkt an den
Verladehafen transportieren.
(4) Zugelassener Importeur
Importeure, die nachweislich ein System eingeführt haben, das die
Frachtsicherheit und Compliance gewährleistet, sind von
Zollinspektionen und Zollabgabeprüfungen befreit, und
Zollabgabeerklärungen dürfen nach der Frachtabholung abgegeben
werden.
(5) Zugelassener Exporteur
Exporteure, die nachweislich ein System eingeführt haben, das die
Frachtsicherheit und Compliance gewährleistet, können bei der
Frachtverladung Zeit sparen und Komplikationen vermeiden, indem sie
Exportfracht nicht in Zollverschlussgebiete bringen müssen. Sie
können zudem Ausfuhrgenehmigungen erhalten, während die Fracht am
eigenen Standort verbleibt. Solche Exporteure sind von
Zollinspektionen und -prüfungen befreit.
(6) Zugelassener Hersteller
Wenn Ausfuhrverfahren vom Exporteur anstatt vom Hersteller
abgewickelt werden, können Hersteller, die nachweislich ein System
eingeführt haben, das die Frachtsicherheit und Compliance
gewährleistet, bei der Verladung Zeit sparen und Komplikationen
vermeiden, indem sie Ausfuhrgenehmigungen beantragen, ohne die Fracht
in Zollverschlussgebiete bringen zu müssen.
Weitere Informationen zum japanischen Zollsystem finden Sie unter
http://www.customs.go.jp/english/index.htm
[http://www.customs.go.jp/english/index.htm].
Informationen zum physischen Distributionsgeschäft von
Nishi-Nippon Firmenzentrale der Railroad Group: 2-5 Nihombashi
3-chome, Chuo Ward, Tokio Gründungsdatum: 15. November 1948
Tätigkeitsbereich: - Luftfrachtführer - Umfassende
internationale Speditionsdienste (Luft und See) - Zollabfertigung -
Logistik Betriebsertrag: 76.642 Millionen Yen (Rekord, Geschäftsjahr
2013) Abgewickelte Fracht (Export): 112.820 Tonnen (Rekord,
Geschäftsjahr 2013) Geschäftsniederlassungen: 95 Städte in 24
Ländern und Regionen (Stand Dezember 2014)
Kontakt: Tomoaki Matsumoto Quality Control Department,
International Logistics Division Nishi-Nippon Railroad Co., Ltd.
Tel.: +81-3-4332-5003 E-Mail:
yu-akase@nnr.co.jp[mailto:yu-akase@nnr.co.jp]
Web site: http://www.customs.go.jp/english/index.htm/
Firma: Nishi-Nippon Railroad Co., Ltd.
Kontakt-Informationen:
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