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08.10.2013

Mit Transwide entsprechen Verlader den neuen deutschen steuerlichen Vorschriften zur "Gelangensbestätigung"

Brüssel, 8. Oktober 2013 - Seit dem 1. Oktober gilt in Deutschland eine neue Verordnung zur Steuerbefreiung: Wenn deutsche Unternehmen Waren an Empfänger in einem anderen EU-Mitgliedsstaat liefern, müssen sie in Form der sogenannten "Gelangensbestätigung" beweisen, dass diese Waren tatsächlich am Bestimmungsort angekommen ist. Nur so können Sie von der Umsatzsteuer gemäß § 17a UStDV befreit werden. Das internetbasierte Transport-Management-System (TMS) Transwide ermöglicht seinen Benutzern diese Dokumentation automatisch.


Um dieser Verordnung zu entsprechen, lassen die deutschen Steuerbehörden verschiedene Arten von Dokumenten zu. Neben CMR Frachtbriefen (CMR = Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) können Unternehmen nun jede Art von unterzeichneten Dokumenten verwenden, wenn sie das Datum und die Identität des Handelspartners, Fahrzeug und Waren eindeutig dokumentiert. Ferner wird eine Kopie der Verkaufsrechnung verlangt. Darüber hinaus sieht das Gesetz elektronische Track & Trace-Protokolle als eine legitime Alternative zu physischen Dokumenten, da sie über ausreichende Daten verfügen, die eine Lieferung belegen.

Transwide bietet Verladern und ihren Logistik-Dienstleistern eine den steuerrechtlichen Vorschriften entsprechende automatische Fertiglösung: Das TMS-Modul twTrace liefert Unternehmen alle notwendigen Daten über die ausgeführten Transportaufträge auf Basis der elektronischen Protokollen. Wenn der Empfänger der Waren ebenfalls Transwide verwendet, gilt seine Online-Bestätigung als legitimer Beweis für die erfolgreiche Ablieferung am Bestimmungsort und kann daher als "Gelangensbestätigung" verwendet werden.

Darüber hinaus ermöglicht Transwide den Benutzern das Hochladen, Archivieren und Abrufen jeglicher unterzeichneter Dokumente, die als "Gelangensbestätigung" auf der Transwide Online-Kommunikationsplattform dienen.

Transwide twTrace, Upload Doc (hochladen) und twDoc kann in Kombination mit anderen TMS-Modulen verwendet werden, wodurch eine komplette Lösung für die Transportausführung und Frachtabrechnung zur Verfügung steht.



Fabrice Maquignon, CEO von Wolters Kluwer Transport Services, betont: "Die Tatsache, dass Transwide unseren Kunden ein Instrument an die Hand gibt, anhand dem sie quasi nebenher den neuen deutschen steuerlichen Vorschriften nachkommen können, ist ein weiterer Beweis für die Leistungsfähigkeit und Vielseitigkeit unseres modularen, internetbasierten Transport Management-Systems. Durch die vollständige Einhaltung der europäischen Normen und Richtlinien, bietet Transwide den Verladern und ihren angeschlossenen Logistikpartner einen echten Mehrwert."





Firma: Transwide Belgium S.A.

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Laermann
Stadt: Zaventem
Telefon: + 32 (2) 722 99 57


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