Lagerung von Gefahrstoffen bündeln: Auf alle Risiken eingestellt – Infraserv Logistics darf viele Gefahrstoffklassen lagern
Für die Lagerung von Gefahrgütern macht das Bundes-Immissionschutzgesetz in der Störfallverordnung eine Vielzahl besonderer Auflagen. Nur wer sie erfüllt, darf Gefahrstoffe der jeweils zugehörigen Klassen lagern. Als Standortdienstleister im Industriepark Höchst verfügt die Infraserv Logistics GmbH sowohl über das Know-how als auch über die Infrastruktur, um selbst Stoffe der anspruchsvollsten Lagerklassen handhaben zu dürfen. Frankfurt am Main/München, 28. Juni 2013 --- Für die Lagerung von Stoffen aus rund der Hälfte der zwölf Lagerklassen macht die Störfallverordnung besondere Auflagen. Diese zu erfüllen, ist mit erheblichem Aufwand verbunden und nicht einmal überall zu leisten. „Insbesondere beim Brandschutz sind die Bestimmungen für die Lagerklassen 3, 4 und 5 deutlich verschärft“, erklärt Sven Frerick, Leiter Marketing und Vertrieb von Infraserv Logistics. „Wer mit entzündlichen Flüssigkeiten oder Feststoffen sowie oxidierenden Stoffen umgehen will, die brandbeschleunigend wirken, muss über eine eigene Werkfeuerwehr verfügen, die für den Umgang mit diesen Stoffen besonders geschult ist und sehr schnell am Einsatzort sein kann.“
Aber nicht nur in diesen Klassen erfüllt der Dienstleister besondere Sicherheitsauflagen. Auch für die Lagerklassen 2a (Gase unter Druck), 6 (giftige und sehr giftige Stoffe) und 8 (ätzende Stoffe) verfügt Infraserv Logistics über die erforderlichen Genehmigungen. Dafür muss das Unternehmen unter anderem besondere Belüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, Explosionsschutz sowie Löschwasser- und Produktrückhaltevorrichtungen bereithalten. Zusätzlich besteht in seinen Lagern die Möglichkeit, besonders leicht entzündliche Stoffe temperaturgeführt zu lagern. Dazu kommt, dass auch die Mitarbeiter für den Umgang mit den Gefahrstoffen dieser besonders anspruchsvollen Lagerklassen eigens geschult sein müssen. Einige der Produkte dürfen sogar nur unter Verschluss und damit für Unbefugte unzugänglich gelagert werden.
„Hier im Industriepark Höchst genießt der Schutz von Mensch und Umwelt höchste Priorität“, berichtet Sven Frerick. „Mit der umfassenden Notfallorganisation, der Werkfeuerwehr und dem arbeitsmedizinischen Zentrum sind umfassende Schutzvorkehrungen getroffen.“ Deshalb darf der Dienstleister Stoffe im Industriepark Höchst lagern, für die besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Entscheidend dafür ist auch, dass sämtliche Lager von Infraserv Logistics in gebührender Distanz zu den produzierenden Betrieben des Standorts liegen. Der Fachdienstleister verfügt nicht nur über das erforderliche Fachwissen im Umgang mit den Gefahrstoffen der verschiedenen Lagerklassen und ihren möglichen Wechselwirkungen. Auch seine Organisation ist darauf ausgerichtet, die erforderlichen Genehmigungsvorschriften zu jeder Zeit zu erfüllen. Darüber hinaus bietet das abgeschlossene und gut gesicherte Gelände des Industrieparks durch die Zutrittskontrollen an den Einfahrttoren zusätzliche Vorteile. „Wer Gefahrstoffe sicher lagern will, sollte einen Dienstleister in einem Industrie- oder Chemiepark beauftragen, der über das erforderliche Know-how sowie die optimale Infrastruktur verfügt“, betont Sven Frerick.
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