Kleinanhänger für Autos bieten sich für verschiedene
Zwecke an. Ob beruflich zum Transport von Arbeitsmaterialien oder
privat bei einem Umzug. Manchmal werden die Anhänger Monate lang
nicht genutzt. Also vor der Fahrt drauf achten: "Hat der Anhänger
noch eine gültige Plakette und für die Straßen zugelassen?", rät
Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte bei TÜV Rheinland. "Ist auf
dem Anhänger keine gültige Prüfplakette vorhanden, sind
Verwarngelder, Punkte in Flensburg und Probleme mit der
Haftpflichtversicherung vorprogrammiert", so Sander weiter. Wer sich
einen Autoanhänger ausleiht, muss außerdem sicherstellen, ob seine
vorhandene Führerscheinklasse ausreicht, um mit dem Anhänger zu
fahren. "Am besten beim Vermieter nachfragen, ob die Klasse B
ausreicht oder ob die Klasse BE erforderlich ist", empfiehlt Sander.
Um zu verhindern, dass der beladene Anhänger beim Bremsen oder in
einer Kurve ausbricht, muss die Ladung richtig verstaut und gesichert
sein. "Schwere und feste Ladungsteile gehören unbedingt auf den Boden
des Anhängers", erklärt Sander. Außerdem empfiehlt er auf den Boden
des Anhängers eine rutschfeste Unterlage zu legen, damit die Ladung
an ihrem Platz bleibt. Zudem ist es vorgeschrieben, mit Zurrgurten
die Ladung zu sichern. Leichte Frachten wie etwa Laubblätter sollten
mit Netzen abgedeckt werden, um zu verhindern, dass diese während der
Fahrt aus dem Anhänger geweht werden. Ebenso unerlässlich für die
Sicherheit während der Fahrt ist eine gleichmäßige Beladung.
Generell gilt für das Fahren mit Kleinanhängern ein Limit von
Tempo 80. Nur wenn verschiedene technische Auflagen erfüllt sind, ist
auch Tempo 100 erlaubt. Wenn der Anhänger dennoch ins Schleudern
gerät gilt: "Sofort runter vom Gas und abbremsen", ergänzt Sander.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. logistiktreff.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht logistiktreff.de