Kfz-Versicherung wechseln: 30. November ist Stichtag
Versicherung-vergleichen.net informiert: Nur noch rund 2 Wochen um die Kfz-Versicherung fristgerecht zu kündigen Jetzt vergleichen und bis zum 30. November 2012 einen günstigeren Anbieter finden (NL/2212996040) Wer sich ab Januar 2013 günstigere Beiträge zur Kfz-Versicherung sichern will, muss sich beeilen. Nur noch bis zum 30. November 2012 lässt sich in der Regel die eigene Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko fristgerecht kündigen. Für viele Autofahrer wird entsprechend die Zeit knapp, da die Versicherungsgesellschaften vielfach zum Jahreswechsel an der Prämienschraube drehen. Auswirkungen auf die Kfz-Haftpflicht- und Kaskotarife haben insbesondere neu eingeführte Schadensfreiheitsklassen sowie veränderte Typen- bzw. Regionalklassen.
Speziell im Bereich der Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) wird erwartet, dass diverse Versicherer ihr System von der bisherigen Rabattstaffel mit 25 Stufen auf die 36-stufige Variante umstellen. Einige Assekuranzen wie die Allianz oder die HUK-Coburg haben die Umstellung bereits in den vergangenen Monaten vollzogen. Gleichzeitig mit der Einführung der neuen SF-Klassen entfällt künftig der beliebte Rabattretter - z. T. ersatzlos. Jener verhinderte, dass Autofahrer nach einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens in eine teurere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wurden. Auf diese Option müssen Kfz-Besitzer zwar nicht völlig verzichten, aber häufig bieten Auto-Versicherer jetzt nur noch einen sogenannten Rabattschutz mit ähnlicher Funktion an allerdings gegen Aufpreis (10 bis 15 Prozent) sowie gegebenenfalls einige Auflagen. Um sich einen Überblick über aktuelle Tarife und darin enthaltene Leistungen zu verschaffen, empfiehlt sich die Verwendung eines Kfz-Versicherungsvergleichs, z. B. unter http://www.versicherung-vergleichen.net/kfz-versicherung/kfz-versicherungsvergleich/
Neben der ordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung bis zum 30. November 2012 haben Autofahrer unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht bspw. bei Anhebung der Prämien oder nach einem Schadensfall. Sobald die Versicherung den Kunden über die Beitragserhöhung in Kenntnis gesetzt hat, darf der Versicherungsnehmer seinen Vertrag innerhalb von vier Wochen auflösen.
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