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20.08.2012

Freizonenaufhebung im Hamburger Hafen: Unternehmen können sich noch bis Ende September Förderung sichern

Zuschüsse bis zu 15.000 Euro im Rahmen des Förderprogramms „Modernisierung Zolldeklarierung“ helfen bei der Umstellung vom Frei- in Seezollhafen / Förderung für zertifizierte Zollsoftware wie Kewill ZABIS® zur Teilnahme am ATLAS-Verfahren Bad Homburg v. d. H., 20. August 2012 – Unternehmen, die im Freihafen Hamburg ansässig sind, können noch bis zum 30. September 2012 einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beantragen, um sich auf die Aufhebung der Freizone vorzubereiten. Das Förderprogramm „Modernisierung Zolldeklarierung“ der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen, die aufgrund der Umstellung vom Frei- auf einen Seezollhafen in ihren Betrieb investieren müssen. Die Aufhebung der Freizone tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Den Zuschuss kann jedes Kleinunternehmen mit wesentlicher Betriebsstätte in der Freizone Hamburg (Stand zum 31. Dezember 2009) beantragen. Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2010 ihren Sitz in die Freizone verlagert haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. Als Kleinunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 10 Millionen Euro.

Gefördert wird unter anderem eine Modernisierung der IT-Infrastruktur, um Zollverfahren schneller abzuwickeln oder um die Buchführung zu verbessern. Ein wesentlicher Bestandteil hierbei ist die Umstellung auf eine zertifizierte Zollsoftware, die mit dem zolleigenen IT-Verfahren ATLAS kompatibel ist. ATLAS wird mit der Umwandlung in einen Seezollhafen für alle Unternehmen der Freizone verbindlich. Einen Zuschuss können die Unternehmen daher zum Beispiel für die zertifizierte IT-Lösung Kewill ZABIS® beantragen, die eine schnelle elektronische Zollabwicklung ermöglicht und alle freigegebenen ATLAS-Verfahren unterstützt.

Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine Summe, die 30 Prozent der Investitionen beträgt und bei maximal 15.000 Euro liegt. Der Zuschuss muss bei Antragstellung mehr als 5.000 Euro betragen, um geltend gemacht zu werden. Um die Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen ein Antragsformular ausfüllen und bis zum 30. September an die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation senden. Der Antrag muss vor Beginn der Investitionsmaßnahme gestellt werden. Das Modernisierungsvorhaben darf erst nach der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen werden – wobei die Bestätigung keine Bewilligung des Zuschusses darstellt.



Der Hamburger Senat hat die Aufhebung der Freizone beschlossen, um die Konkurrenzfähigkeit des Hamburger Hafens im internationalen Wettbewerb zu gewährleisten. Ohne Zollgrenzen sollen Abläufe im Hafen schneller durchgeführt werden können.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular gibt es unter: http://www.hamburg.de/modernisierung-zolldeklarierung




Firma: Kewill GmbH

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Silke Fuchs
Stadt: Bad Homburg v. d. H.
Telefon: 0 61 72/92 68-325


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