Balluff - Vorreiter in Sachen?Sichere Lieferkette?
Neue EU-Richtlinie für Luftfracht erfolgreich umgesetzt Das Luftfahrtbundesamt Braunschweig, Außenstelle Stuttgart, hat dem Sensorhersteller und Industrial Networking-Anbieter Balluff aus Neuhausen a. d. F. am 21. März 2012 den Status ?behördlich anerkannter Bekannter Versender? durch ein Audit bescheinigt. Damit gehört Balluff zu den ersten 100 Unternehmen bundesweit (von geschätzt. 40.000), die bereits heute über diese wichtige behördliche Zulassung verfügen. Die Kunden des Unternehmens können sich somit sicher sein, dass sie ihre Luftfracht auch nach dem 25. März 2013 weiterhin schnell und zuverlässig erhalten.
Dieser Schritt ist für Balluff eine logische Konsequenz der EU-Verordnung Nr. 300/2008, die die Rahmenbedingungen zur Abwicklung von Luftfracht in der zivilen Luftfahrt regelt. So sind seit dem 29. April 2010 neue Vorschriften zur sogenannten "sicheren Lieferkette" der EU Sicherheitsverordnung VO (EG) Nr. 300/2008 und deren überarbeiteten Durchführungsbestimmungen anzuwenden.
Damit kommen umfangreiche Veränderungen auf die Luftfracht versendende Industrie zu, die vor allem die "Bekannten Versender" (BV) betreffen. Ihr bisheriger Status "Bekannter Versender?, der bislang im Wesentlichen auf einer Selbsterklärung basierte, verliert am 25. März 2013 die Gültigkeit.
Ab diesem Stichtag erfüllen nur Luftfrachtsendungen eines ?behördlich anerkannten Bekannten Versenders?, die den jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen unterzogen, durch reglementierte Beauftragte befördert und am Flughafen bei den Airlines bzw. deren Handling Agents angeliefert wurden, alle erforderlichen Bedingungen des Verfahrens.
Um diese Zulassung zu erhalten, müssen Unternehmen eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, so sind beispielsweise ein Luftsicherheitsbeauftragter sowie mindestens ein Stellvertreter zu bestimmen. Darüber hinaus müssen alle Beteiligten geschult, Sicherheitskonzepte ausgearbeitet und falls erforderlich auch bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um den entsprechenden Bereich vor dem Betreten Unbefugter zu schützen. Im Anschluss erfolgt die Prüfung und Validierung direkt vor Ort durch das Luftfahrtbundesamt.
Nach dem 25. März 2013 müssen alle Unternehmen ohne gültige Validierung, ihre jetzt ?unsichere? Luftfracht vor dem Versand an einen dafür geeigneten Dienstleister übergeben und diese von ihm gesondert prüfen, röntgen und freigeben lassen. Es ist zu erwarten, dass dies zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führt, denn neben zusätzlichen Kosten müssen sich die betroffenen Unternehmen auch aufgrund von Bearbeitungs- und Wartezeiten auf Lieferverzögerungen einstellen.
Wir sind sehr stolz und glücklich zu den ersten 100 Unternehmen in Deutschland zu gehören, die den Status vom LBA bekommen haben. Somit trägt die Firma Balluff nicht nur ihren Teil zur Verbesserung der Sicherheit des weltweiten Luftverkehrs bei, sondern wir können unseren Kunden auch weiterhin die Lieferperformance gewährleisten, die sie von uns gewohnt sind. Dies ist für uns ein weiterer Meilenstein zum Thema ?Supply Chain Security? welches wir auch zukünftig konsequent weiterverfolgen werden. Hondo Santos/Fachbereichsleiter Logistik bei der Balluff GmbH.
Die Balluff GmbH bietet als führender, global tätiger Sensorspezialist und Connectivity-Anbieter mit mehr als 2.200 Mitarbeitern ein Full-Range-Sortiment an hochwertigen Sensoren, Zubehör und anwendungspezifischen Kundenlösungen für alle Bereiche der Fabrikautomation. Neben dem zentralen Firmensitz in Neuhausen auf den Fildern verfügt das Unternehmen rund um den Globus über Produktions- und Entwicklungsstandorte sowie Niederlassungen und Repräsentanzen. Dies garantiert seinen Kunden eine schnelle weltweite Verfügbarkeit der Produkte, einen perfekten Service und eine hohe Beratungsqualität direkt vor Ort.
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. logistiktreff.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht logistiktreff.de