EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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PALFINGER AG
Salzburg, FN 33393 h
ISIN AT0000758305
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG
am Donnerstag, dem 08. März 2012, um 11.00 Uhr,
im PALFINGER Service- und Democenter,
5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 16. Februar
2012 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.com
zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate-Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 16. Februar 2012 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24, Abteilung
Corporate Communications, Hannes Roither, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 28. Februar 2012 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 662 46 84 - 2280 oder an 5020 Salzburg,
F.-W.-Scherer-Straße 24, Abteilung Corporate Communications,
Hannes Roither, oder per E-Mail
h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.palfinger.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversamm-lung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27. Februar 2012
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
der Gesellschaft spätestens am 05. März 2012 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
PALFINGER AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs
1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT)
entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege
(Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da PALFINGER
AG bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils
SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat,
die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen Gebrauch
gemacht haben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code,
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 27. Februar 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post PALFINGER AG
Corporate Communications
z.Hd. Herrn Hannes Roither
F.-W.-Scherer-Straße 24
5020 Salzburg
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 07. März 2012 bis 16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.palfinger.com/Hauptversammlung ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1
8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 35.730.000
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 369.340
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 35.360.660.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.
Salzburg, im Februar 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Hannes Roither, PALFINGER AG
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 662 46 84-2260
mailto: h.roither@palfinger.com
www.palfinger.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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