Regalprüfung, Regalinspektion, 12 monatige Prüfungspflicht für die Betreiber von Lagerregalen und Regalanlagen.: Bremen - Rotenburg - Hamburg, 01.10.2011 – Steigende Auftragszahlen: Das Anfang des Jahres gegründete Unternehmen ma-control mit dem Inhaber Arnd Meyer-Ahrens verzeichnet steigende Auftragszahlen. Immer mehr Unternehmen setzen auf die speziellen Fähigkeiten des vom TÜV-Rheinland zertifizierten Regalprüfers und entdecken das enorme Einsparpotential. Seit neuestem kann Herr Meyer-Ahrens auch die große ShoppingWelt zwischen der A1 und A27 zu seinen Kunden zählen. Zusammen mit Geschäftsführenden stellte man fest, daß ma-control nicht nur im Sinne des Kunden und ohne Verkaufsabsicht prüft, sondern daß es sogar eine erhebliche Kostenersparnis von bis zu 30% zum Mitbewerber gibt. Der Einzelunternehmer operiert hauptsächlich in Bremen, Hamburg im Großraum Weser-Ems. Sein Dienstleistungsunternehmen für Regalprüfung und Gefährdungsbeurteilung hat die passende Internetadresse www.regalpruefer24.de und seinen Sitz in Sottrum zwischen Bremen und Hamburg.
Der Tischlermeister, Projektleiter und Bauelementesachversändige Arnd Meyer-Ahrens gründete sein Unternehmen nach langjähriger Berufserfahrung Anfang des Jahres und bietet seinen Kunden ausgesprochen guten Service zum Festpreis.
Das Thema Sicherheit in Betrieben ist wichtiger denn je. Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden indem gegen Schäden an Lagereinrichtungen und Regalanlagen effektiv vorgebeugt wird. Lagereinrichtungen und Regalanlagen sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Einrichtungen müssen gemäß § 10 der BetrSichV alle 12 Monate von unbefangenen befähigten Personen geprüft werden. Bei fahrlässigem Handeln können im Ernstfall große Probleme entstehen.
Die Regalprüfung vom unabhängigen Experten spart Geld und Ärger
Arnd Meyer-Ahrens besitzt eine hohe Fachkompetenz. Er kann als freier Regalinspekteur im Sinne des Betreibers durch eine neutrale, unbefangene und vor allem herstellerunabhängige Regalprüfung die Regalanlagen bei laufendem Betrieb auf ihre Sicherheit inspizieren. Er führt Sichtkontrollen durch und prüft ob. u.a die Regalbauteile, die Schutzmaßnahmen und die Beladung der Regalsysteme der Norm entsprechen. Während der Prüfung wird der gesamte Prüfvorgang protokolliert und nach Beendigung der Prüfung in Form eines Prüfnachweises direkt ausgehändigt. Das bedeutet für den Betreiber eine sofortige Gewissheit über den Zustand der Regalanlage bzw. Lagereinrichtung sowie eine optimale Kostenkontrolle. Falls bei der Prüfung Schäden an Bauteilen festgestellt werden, werden diese markiert und je nach Schwere der Beschädigung in drei Gefahrenstufen eingeteilt. Es folgt eine sofortige Mitteilung hierüber und der Vermerk im Prüfprotokoll. Nach erfolgreicher Abnahme erhält der Betreiber die Prüfplakette und den Prüfnachweis seiner Regalanlage.
Geprüfte Sicherheit im Lager nach DIN EN 15635 und BGR 234
Europäische einheitliche Inspektionspflicht
Seit dem Jahr 1988 besteht durch die Regeln der Berufsgenossenschaft die Verpflichtung Mängel an Regaleinrichtungen, durch die Mitarbeiter gefährdet werden können, unverzüglich und fachgerecht zu beheben. Es wurde allerdings nicht beschrieben wann ein Mangel vorhanden ist. Mit Hilfe von Universitäten, Prüfinstitutionen und Regalherstellern wurde nun die Norm DIN EN 15635 erarbeitet.
Für die Einhaltung dieser Norm ist der Arbeitgeber und Betreiber verantwortlich
Arbeitgeber oder Betreiber von Lagereinrichtungen und Regalanlagen sind dazu verpflichtet sämtliche Lagereinrichtungen wie statische und elektrisch angetriebene Regale regelmäßig zu inspizieren. Das bedeutet :
- Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
- Regelmäßige Inspektionen
- Erstellung eines schriftlichen Berichtes mit Pflicht der Aufbewahrung
- Prüfung der Lagereinrichtung mindestens alle 12 Monate durch eine unbefangene befähigte Person
- Ermittlung der Ursache bei wiederholten Schäden
Nähere Informationen unter www.regalpruefer24.de
oder mobil Arnd Meyer-Ahrens D2 01522-1602228
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. logistiktreff.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht logistiktreff.de