"Verkehrsleiter"-Pflicht erhöht den Sanktionsdruck - Logistik Akademie Janz unterstützt Transporteure mit Fuhrparkcheck
Neuregelung des Marktzugangs: Verordnung tritt im Dezember 2011 in Kraft Vom 4. Dezember 2011 an muss jedes Verkehrsunternehmen einen sogenannten "Verkehrsleiter" bestimmen. Basis ist die EU-Verordnung 1071/2009, die bis zu diesem Stichtag unmittelbar in Kraft tritt und den Berufszugang für Kraftverkehrsunternehmer neu regelt. Dabei kann der Verkehrsunternehmer einen IHK-geprüften Verkehrsleiter einstellen, diese Position selbst einnehmen oder seinen Betrieb von einem qualifizierten externen Verkehrs-Manager betreuen lassen. "Die neue Verordnung hat zur Folge, dass der Sanktionsdruck auf Transportunternehmen im Zusammenhang mit Verstößen erheblich zunimmt", bewertet Diana Jalen, kaufmännische Leiterin der Dornstadter Logistik Akademie Janz, die neue Rechtslage. Denn der Verkehrsleiter muss laut EU-Verordnung neben der fachlichen Eignung seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen, um seine Tätigkeit ausüben zu dürfen. "Und diese Zuverlässigkeit ist nur dann gegeben, wenn gegen ihn kein Urteil ergangen ist oder wenn keinerlei Sanktionen wegen schwerwiegenden Verstößen bzw. wiederholten geringfügigen Verstößen vorliegen", stellt Diana Jalen klar. Die Konsequenzen können drastisch sein: Wenn ein Transportunternehmen unter der Verantwortung des Verkehrsleiters gegen geltendes Recht verstößt, wird dieser nicht mehr als zuverlässig angesehen und kann in der gesamten EU zwei Jahre lang keine Kraftverkehrstätigkeiten mehr leiten. Aus diesem Grund sollten Verkehrsunternehmer im Vorfeld der Gesetzesnovelle verstärkt auf die lückenlose Rechtskonformität ihres Betriebes achten. Die Logistik Akademie Janz bietet Transportunternehmen hierbei professionelle Unterstützung durch einen systematischen und umfassenden Fuhrparkcheck. Die externen Berater unterstützen gerade kleinere Unternehmen bei der Bestandsaufnahme und Optimierung der betrieblichen Prozesse.
Der Verantwortungsbereich der neu geschaffenen Position des Verkehrsleiters ist sehr umfangreich. Laut EU-Verordnung 1071/2009 ist er für sämtliche fahrzeugbezogenen Dienstleistungen im Unternehmen verantwortlich - von der Fahrzeugwartung und -instandhaltung, über die Beförderungsverträge und -dokumente bis hin zur Rechnungsführung, Ladungszuweisungen und Sicherheitsprüfungen. Die sicherheitsrelevanten Aspekte sind besonders kritisch, zumal der Verkehrsleiter für sämtliche Verstöße in vollem Umfang verantwortlich ist - dies betrifft besonders die Verstöße des Fahrpersonals, das ihm untersteht. "Das gesamte System des Verkehrsbetriebes wird risikoanfälliger, wenn die Rechtkonformität mit der Einführung des ,Verkehrsleiters" nicht lückenlos und dauerhaft gewährleistet ist", gibt Florian Janz, Geschäftsführer der Logistik Akademie zu bedenken. "Hier lohnt es sich, den eigenen Betrieb nach Schwachstellen zu durchleuchten, um keine Risiken einzugehen", empfiehlt Janz, der als geschäftsführender Gesellschafter der Janz Logistics GmbH & Co. KG von der neuen Verordnung selbst betroffen ist. Mögliche Schwachstellen decken systematische Analysen wie der Fuhrparkcheck der Logistik Akademie auf. Dieser wird vor Ort im Verkehrsunternehmen von branchenerfahrenen Beratern durchgeführt - Berater, zu denen Juristen sowie ehemalige Verkehrspolizisten und Fuhrparkleiter gehören. Dabei geben die externen Berater der Logistik Akademie dem Verkehrsunternehmer konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand, damit in Bezug auf die Halterhaftung Rechtssicherheit hergestellt werden kann. Auf Wunsch bietet die Dornstadter Logistik Akademie Janz auf Basis der Controlling-Software "FuMo" auch ein langfristiges Fuhrpark-Monitoring. Das Software-Tool überwacht die wichtigsten Fristen nach einem Ampel-System permanent und gewährleistet damit ein hohes Maß an Transparenz.
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