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22.02.2011

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte: Anforderungen an die innerbetriebliche Umsetzung

Mit der Änderung des Zollkodex aufgrund der VO (EG) Nr. 648/2005 sind weit reichende Änderungen im Zollrecht verbunden. Der Aspekt einer „sicheren Handelskette“ beschäftigt die Unternehmen mehr und mehr. Viele Unternehmen haben sich hierauf bereits personell, fachlich (rechtlich) und organisatorisch darauf eingestellt und dies gegenüber der Zollverwaltung in bislang nicht da gewesener Weise dokumentiert. Ziel ist es, eine langjährige Zuverlässigkeit und bestehende Sicherheitsvoraussetzungen zu dokumentieren, die mit Verleihung des Status als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ belohnt werden. Die Verleihung des Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) ist ein Qualitätssiegel, das im gesamten Zollrecht und darüber hinaus Wirkung hat. So werden mittlerweile auch die Bewilligungen vereinfachter Zollanmeldungen bei Ein- und Ausfuhr davon abhängig gemacht, dass der Antragsteller die AEO-Voraussetzungen erfüllt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Zollkodex-DVO, EU-weit geltenden Leitlinien und nationalen Dienstvorschriften.
Immer mehr AEOs verlangen nach ihrer eigenen Zertifizierung von ihren Vertragspartnern, ebenfalls AEO zu werden, um die Lieferkette zuverlässig zu schließen. Bewilligungsvoraussetzung ist neben der Zuverlässigkeit unter anderem eine reibungslos funktionierende Logistik und Organisation im Unternehmen, die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf ihre abgabenpflichtige Tätigkeit, eine detaillierte Kenntnis der relevanten Zollvorschriften, sowie die Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen (physischer, auch baulicher Art!), um den Zugriff von außen auf Unternehmensdaten und Waren (z.B. Zugriff auf das Lager) zu erschweren, bzw. ohne Autorisierung unmöglich zu machen. Mit der Bewilligung unterliegt der AEO einem permanenten Monitoring der Zollverwaltung und damit verbundenen Meldepflichten.
Das Seminar „Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE thematisiert die Anforderungen des Status und die von den antragstellenden Unternehmen zu erfüllenden Herausforderungen.



Seminarinhalte im Überblick

Zollkodex/ZK-DVO/Leitlinien/Deutsche Dienstvorschriften:
- Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
- Zollkontrollen / Risikoanalyse
- Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldung

Bewilligungsverfahren/Vorteile/Monitoring
- Voraussetzungen
- Antragsverfahren einschließlich des neuen Fragebogens
- Das Compact-Modell zur Risikobewertung
- Statusverleihung und Rechtsfolgen
- Vorteile und Erleichterungen
- Innerbetriebliche Umsetzung der Vorgaben des Zollkodex
- Maßnahmen zum Erhalt des Status - Monitoring
- Rechtsschutz bei Versagung/Aussetzung und Widerruf des Status

Termine:
29.03.2011, Münster
12.07.2011, München
28.09.2011, Münster





Firma: AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ylva Wüstemann
Stadt: Münster
Telefon: 0251-83 275 63


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