MEWAübernimmt Pflichten für die Verladung und den Transport von verschmutzten Putztüchern Benutztes Putzmaterial in Handwerk und Industrie kann unter die umweltrechtlich relevanten Lager- und Transportvorschriften fallen. Wischt ein Kfz-Mechaniker Motoröl vom Fahrzeug, ein Drucker Farbe von der Druckwalze oder ein Mitarbeiter Schmierfett vom Werkstück ab, wird aus seinem sauberen Stück Papier oder Textil ein Objekt, für das in der Regel zahlreiche Rechtsnormen einzuhalten sind. Enthält das Putzmaterial nämlich nach der Benutzung selbst- oder leichtentzündliche Stoffe, steht der Unternehmer in der Verantwortung. Er muss prüfen, ob bei dessen Lagerung, Transport und Entsorgung das Gefahrstoff- und Abfallrecht, das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in Verbindung mit dem europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR = Accord européen relatif au transport international des merchandises dangereuses par route) zu beachten sind. Bei Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften drohen ihm Bußgelder.
MEWA als Anbieter von Putztüchern im Full-Service entlastet Kunden bei ihren Sicherheits- und Umweltpflichten. "Für den Nutzer des MEWA Putztuchsystems entfällt die Verpflichtung zum Führen von Entsorgungs- und Verwertungsnachweisen", sagt Michael Ballermann, Leiter Arbeitssicherheit und Gefahrgut der MEWA Textil-Service AG & Co. Management OHG. Ebenso übernimmt MEWA alle Pflichten, die für die Verladung und den Transport gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/ADR anfallen - inklusive der gefahrgutrelevanten Angaben des Beförderungspapiers und der Kennzeichnung des Transportguts, so dass es den Vorschriften des ADR entspricht.
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