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06.04.2010

19. Informationstag Ladungssicherung in Heidenheim - Ein voller Erfolg

HEIDENHEIM – Am 16. März 2010 veranstaltete die ITC Graf GmbH ihren Informationstag zum Thema Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen bereits zum zweiten Mal im Congress Centrum Heidenheim. Dieser Informationstag befasste sich mit der täglichen Problematik der Verlader und Vorgesetzten in ihren Verladebereichen und gab hilfreiche Praxistipps für den Alltag. Auch dieses Jahr fand eine Ausstellung von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung der Firma ZURRpack GmbH, welche durch Herrn Wolfgang Hein vertreten wurde, statt. Als Referenten für die jeweiligen Schwerpunkte waren der leitende Landesrichter Herr Dr. Gregor, Herr Walz von der Landespolizeidirektion Tübingen sowie Herr Hildebrand vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) geladen. Abgerundet wurde der Informationstag durch Herrn Manuel Graf, Prokurist und Ladungssicherungs-Trainer der ITC Graf GmbH. Allein die Autobahnpolizei, welche ein Streckennetz von ca. 590 km beaufsichtigen muss, hatte im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 wegen verlorener Ladung 5544 Einsätze. Nach Schätzungen von Experten sind bis zu 75 % der zu transportierenden Ladungen nicht ordnungsgemäß und somit nicht ausreichend gesichert. Für die Unternehmen entsteht somit ein nicht kalkulierbares Risiko für hohe wirtschaftliche Schäden - aber viel tragischer ist ein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko auf den Straßen durch nicht ausreichend gesicherte Ladung.

In der Praxis begegnen wir oft einer Vielzahl an falschen Aussagen. Das eine oder andere Beispiel haben auch Sie sicherlich schon gehört: „Ich habe keine Zeit zum Sichern, und es ist bisher auch so immer gut gegangen“, „das wäre nicht passiert, wenn der Andere mich nicht zu einer Vollbremsung gezwungen hätte“ oder „die Ladung ist so schwer, die kann gar nicht verrutschen“.

Hr. Dr. Gregor, leitender Richter am Landgericht Würzburg, erörterte die Thematik von ungenügender Ladungssicherung aus rechtlicher Sicht. Hierbei wurde ausführlich auf die Verantwortlichkeiten, und somit auch auf die Haftung, aller Beteiligten eingegangen. Denn oft werden die Folgen und Konsequenzen unterschätzt oder sind den Beteiligten gar nicht bewusst. Die Folgen einer ungenügenden Ladungssicherung können den Fahrer, den Verlader und Versandleiter, bis hin zur Geschäftsführung des Unternehmens bei organisatorischem Versäumnis sowie den Halter des Fahrzeuges treffen. Allein durch die abstrakte Gefährdung des Straßenverkehrs führt dies zu Bußgeld und Punkten in Flensburg für alle Beteiligten. Weitere rechtliche Konsequenzen können von Schadensersatz und Geldstrafen bei Körperverletzung bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Jedoch ist dabei jeder Fall einzeln zu betrachten und kann nicht pauschalisiert werden, da dies von vielen Faktoren abhängig gemacht werden muss. Oft stellt sich in der Praxis auch die Frage, ob der Auftraggeber, Unternehmer bzw. Verlader, sich der Verantwortung entziehen kann. Dies kann zwar mit einem „Ja“ beantwortet werden, wenn individuelle Liefervereinbarungen und Dienstleistungsverträge bestehen, aber dennoch bleibt die Pflicht auf Seiten des Auftraggebers eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die Mitarbeiter über Gefahren zu unterweisen sowie regelmäßige Kontrollen über die Wirksamkeit der Maßnahmen durchzuführen bestehen.



Herr Walz von der Landespolizeidirektion Tübingen referierte über die wesentlichen Rechtsvorschriften zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Einleitend stellte Herr Walz die grundsätzliche Frage zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen: „Darf ich darauf vertrauen, dass es gut geht?“ Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bildet das rechtliche Fundament für Handlungspflichten aller Personen, die unmittelbar mit Ladung auf Straßenfahrzeugen zu tun haben. Speziell die Pflichten für Fahrer und Verlader ergeben sich aus den §§ 22, 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). „Grundsätzlich ist die Ladung verkehrssicher zu verstauen. Dies bedeutet, dass von der Ladung selbst keine Gefahr ausgehen darf. Die Ladung ist also so zu verteilen, dass das Fahrzeug sicher bewegt werden kann und die Betriebssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird.“ So Herr Walz. Des Weiteren sind neben den Paragraphen der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch die §§ 30, 31 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), welche sich mit dem Fahrzeughalter und dem Fahrzeug beschäftigt, relevant. Konkretisiert wird ordnungsgemäße Ladungssicherung durch die VDI-Richtlinie 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“. Bei den VDI-Richtlinien handelt es sich um ein anerkanntes technisches Regelwerk, welches somit in Entscheidungsfällen der Rechtsprechung die Beurteilungsgrundlage darstellt. Hierbei geben die Richtlinien den Mindeststandard der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vor.

Als weiterer Referent berichtete Herr Hildebrand vom Bundesamt für Güterverkehr in Stuttgart über die tägliche Praxis auf den Straßen und Neuerungen aus den VDI-Richtlinien 2700. Eine dieser Neuerungen bezieht sich auf die Verladeempfehlung zur Verladung und Sicherung von Betonstahlmatten auf Straßenfahrzeugen. Weitere Schwerpunkte der Neuerungen betreffen die Sicherung von Weichverpackungen und Absetzbehältern. „Das Sichern von Weichverpackungen stellt eine besondere Herausforderung an alle am Transport Beteiligten dar, ebenso wie an alle Kontrollorgane, die die Vorschriften zur Ladungssicherung zu überprüfen haben“, so die Aussage von Herrn Hildebrand. Zu speziell sind die einzelnen Ladegüter selbst, wie auch die Beschaffenheit der verwendeten Verpackungen. Die dritte Neuerung bezieht sich auf die Ladungssicherung von Absetzbehältern auf Absetzkipperfahrzeugen und deren Anhängern. Hierbei sollte künftig die Methodik „Direktzurren“, welches eine Art der formschlüssigen Ladungssicherung darstellt, angewendet werden. Zudem wurden weitere Praxistipps, welche von formstabilen Ladeeinheiten bis hin zu hilfreichen Faktoren wie Palettenanschlagleiste oder variable Sicherungsleisten reichen, erörtert.

Abgerundet wurde der 19. Informationstag durch Herrn Manuel Graf, Projektleiter und Trainer der ITC Graf GmbH. „Ladungssicherung ist kein Problem, sondern ein Projekt“, so die einleitenden Worte von Herrn Manuel Graf. Neben den physikalischen Grundlagen und den daraus zu bewältigenden Kräften wurden praxisorientierte Beispiele und Stellungshilfen für ordnungsgemäße Ladungssicherung vorgestellt. Zudem wurden die in der Praxis oft genannten falschen Argumente zur Thematik Ladungssicherung analysiert und entkräftet sowie die Verantwortungen der einzelnen Beteiligten klar abgegrenzt. Ein weiterer Themenpunkt stellten die verschiedenen Fahrzeugaufbauten nach DIN EN 12642 - Code L / XL dar. Hierbei ist besonders der Fahrzeugaufbau nach DIN EN 12642 - Code XL zu nennen. Denn dieser Fahrzeugtyp kann deutlich mehr Kraft in seinen Fahrzeugaufbau einleiten und bietet zudem eine seitliche Ladungssicherung im Vergleich zu einem „Standard-Curtainsider“ nach DIN EN 12642 – Code L. Aber auch über die verschiedenen Methoden der Ladungssicherung sowie deren Vor- und Nachteile wurde ebenfalls referiert. Mit den abschließenden Worten „erfolgreiche Umsetzung ist auch in Ihrem Unternehmen möglich“, neigte sich der 19. Informationstag seinem Ende zu.

Auch das Jahr 2010 steht im Zeichen der Ladungssicherung. Die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht haben die Problematik und damit behaftete Gefahren einer ungenügenden Ladungssicherung erkannt. Aus diesem Grund wird Ladungssicherung ein Themenschwerpunkt für 2010 von Seitens der Berufsgenossenschaften sein, sowie innerbetriebliche Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht durchgeführt.




Firma: ITC - Institut Time Consultants Graf GmbH

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