Das Finanzgericht Baden-W
(11 K 544/16 und 11 K 2644/16) entschieden, dass das deutsche MiLoG 
auch auf ausl
in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar ist. In zwei 
gleichgelagerten F
Transportunternehmen jeweils gegen die Pr
Hauptzollamtes Stuttgart gewandt, mit der Unterlagen angefordert 
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28.08.2018

Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigt Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf im Ausland ansässige Transportunternehmen und ihre Arbeitnehmer.

Das Finanzgericht Baden-W
(11 K 544/16 und 11 K 2644/16) entschieden, dass das deutsche MiLoG
auch auf ausl
in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar ist. In zwei
gleichgelagerten F
Transportunternehmen jeweils gegen die Pr
Hauptzollamtes Stuttgart gewandt, mit der Unterlagen angefordert
wurden, die die Zahlung des Mindestlohnes f
Deutschland belegen sollten. Hiergegen hatten die beiden Unternehmen
vor dem Finanzgericht Baden-W
Begr
vereinbar, Klage erhoben. In seinen Urteilsbegr
Finanzgericht Baden-W
Fragen auseinandergesetzt und schlie
Mindestlohnpr
Verkehrssektor best



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