Richtlinien für EU-Berufskraftfahrer: Kluge Logistiker geben schon jetzt Gas
35 Stunden Qualifizierung spätestens 2014 verpflichtend / Beantragung von Fördermitteln für Aus- und Weiterbildung noch bis 15. Februar möglich Stuttgart, 3. Februar 2010. Für Berufsanfänger im Güter- und Personenverkehr ist die verbindliche Grundqualifikation spätestens seit dem 10. September 2009 Realität. Dabei wird häufig übersehen, dass auch erfahrene Berufskraftfahrer und ihre Arbeitgeber künftig in der Pflicht sind: Bereits von 2014 an müssen LKW-Fahrer erstmalig 35 Stunden Weiterbildung nachweisen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis verlängern wollen. Für Busfahrer ist dies bereits von 2013 an vorgeschrieben. Das mag noch lange hin sein. Doch wer sich bereits jetzt darauf vorbereitet, vermeidet später ärgerliche Engpässe sowie hohe Bußgelder und spart bares Geld.
Ruhige Phasen sinnvoll nutzen und dabei Geld sparen
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bezieht sich auf die Führerscheinklassen C/CE, C1/C1E sowie D/DE und D1/D1E. Es sieht insgesamt fünf Weiterbildungstage zu Themenmodulen wie zum Beispiel Eco-Training, Sicherheit oder Image vor. Die Trainingstage sind wahlweise im Block oder über fünf Jahre verteilt absolvierbar. "Arbeitgeber, die bereits in diesem Jahr mit der Mitarbeiterschulung beginnen, können die Abwesenheitszeiten der Mitarbeiter und die Kosten gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilen. Ruhigere Phasen oder vorübergehende Kurzarbeit bieten sich für die Mitarbeiterqualifizierung hervorragend an. Wenn es dann wieder rund geht, stehen die Kraftfahrer voll zur Verfügung", erläutert Dr. Peter Littig, Direktor Bildungspolitik und -strategie bei der DEKRA Akademie. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber prüfen, welche staatlichen Fördermittel sie für die Qualifizierung in Anspruch nehmen können. Im Rahmen des Ausgleiches der Wettbewerbsbedingungen für deutsche Transportunternehmen, die LKW-Maut zahlen, stellt die Bundesregierung umfangreiche Mittel für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Berufskraftfahrern zur Verfügung. Achtung: Die Beantragungsfrist für dieses Jahr endet am 15. Februar!
Unternehmen profitieren - nicht nur finanziell
Durch die Qualifizierung der Kraftfahrer kommen Arbeitgeber nicht nur ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, sondern bewirken auf verschiedenen Ebenen positive Effekte für ihr Unternehmen. Die vorgeschriebenen Trainingsmodule behandeln kritische Themengebiete, in denen oft Handlungsbedarf besteht. So trägt zum Beispiel das Eco-Training zum wirtschaftlichen Fahren bei und reduziert dadurch die Kraftstoff- und Verschleißkosten der Fahrzeugflotte. Kenntnisse im Bereich Fahr- und Ladungssicherheit beugen Unfällen sowie Schäden an der Ladung vor. Und nicht zuletzt nehmen Kraftfahrer eine Schlüsselposition im Kontakt zu Kunden und deren Mitarbeiter ein. Sie repräsentieren an vielen Stellen das Transportunternehmen und können damit wesentlich zur Kundenbindung beitragen. Das Modul "Schaltstelle Fahrer - Dienstleister, Imageträger" sensibilisiert für das Thema und vermittelt die vielfach geforderte Serviceorientierung. "Der Wettbewerbsdruck in der Transportbranche bleibt weiterhin hoch. Wer die Qualifizierung seiner Kraftfahrer weniger als Pflicht denn als Chance begreift, wird auch künftig im Wettbewerb bestehen", fasst Dr. Peter Littig zusammen.
Interessierte finden zahlreiche Informationen rund um die EU-Berufskraftfahrerrichtlinie unter www.dekra-berufskraftfahrer.eu.
Firma: DEKRA Akademie GmbH
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Peter Littig
Stadt: Stuttgart
Telefon: 0711 7861 – 2965
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