Sachverständige sind sich einig: Zentralregister muss geschaffen werden
Bei der gestrigen
Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes waren f
aus Verb
verpflichtet, eine regelm
m
Weiterbildung teilgenommen zu haben. In der Praxis gab es jedoch von
Anfang an erhebliche Umsetzungsprobleme, insbesondere durch
Missbrauch mit Teilnahmebescheinigungen. Diese Probleme sollte der
neue Gesetzesentwurf nun bek
In der Anh
L
Fahrerqualifikationsnachweises und um die Schaffung eines zentralen
Registers, in dem alle Ausbildungsst
und Teilnehmer gespeichert und f
Aufsichtsbeh
vereinfacht und Missbrauch einged
Pr
die Notwendigkeit eines zentralen Online-Registers. "Ein zentrales
Online-Register ist im Zeitalter der Digitalisierung alternativlos,
um den Missbrauch im Weiterbildungssektor wirksam einzud"
Solch ein Register, da waren sich die Verb
w
Ausbildungsst
Teilnahmebescheinigungen zu bek
es die Verb
Damit entfiele auch die Frage, wer auf den Bescheinigungen
unterschreiben muss und wem die Bescheinigungen ausgeh
Im jetzigen Entwurf ist zwar eine Anzeigepflicht f
vorgesehen, aber ohne die Anzeige der angemeldeten Teilnehmer. Diese
Meldepflicht der Teilnehmerlisten vor Kursbeginn w
damit nicht anwesende Personen nicht nachtr
gesetzt werden k
Ein zentrales Register k
Teilnehmer w
eingestellt werden. Der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form ohne
ein zentrales Register stellt also keine ausreichende L
MOVING ist eine Interessenvereinigung europ
und Unternehmungen, die im Bereich der Fahrerlaubnisausbildung t
sind. MOVING m
Fahrerlaubnis-Ausbildung in allen F
F
Beitrag zur Erh
Pressekontakt:
Antje Jan
MOVING International Road Safety Association e. V.
Schumannstra
10117 Berlin
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. logistiktreff.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht logistiktreff.de