Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post rechtswidrig
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 zu hohe Entgelte f�r die Postdienstleistungen "Standardbrief" national, "Kompaktbrief" national, "Gro�brief" national und "Postkarte" national genehmigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik in drei Urteilen entschieden.
In der Sache hat die Bundesnetzagentur nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bei der Genehmigung der Entgelte gegen die gesetzlichen Vorgaben versto�en. Mit dem Urteil wurde zum ersten Mal der Klage eines Kunden der Deutschen Post - des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik - gegen �berh�hte Entgelte stattgegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte zun�chst fest, dass der Bundesverband Paket und Expresslogistik in seiner Eigenschaft als Kunde klagebeugt ist. Bei der �berpr�fung der Rechtm��igkeit der Genehmigung anhand der Kriterien der Postentgeltregulierungsverordnung wurde festgestellt, dass sich die Bundesnetzagentur nicht an die dort vorgegebenen Ma�st�be gehalten hatte, sondern sachfremde Gesichtspunkte in die Entgeltgenehmigung einflie�en lie�. Hierzu z�hlte insbesondere die Erw�gung der Bundesnetzagentur, das Entgelt m�sse hoch gehalten werden, um anderen Wettbewerbern im Briefmarkt den Zugang zu erm�glichen. Dar�ber hinaus hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik vorgetragen, dass auch die Subventionierung des Frachtgesch�fts der Post bei der Entgeltentscheidung eine Rolle spielte. Insgesamt f�hrten die sachfremden Erw�gungen der Bundesnetzagentur daher zu einem �berh�hten Entgelt.
Der Vorsitzende des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik Florian Gerster: "Aufgrund des Urteils unterliegt die Bundesnetzagentur nun einer effektiven Kontrolle durch Kunden der Post einschlie�lich der Wettbewerber. Dies wird sich unmittelbar auf das laufende Entgeltgenehmigungsverfahren auswirken, das aufgrund der ge�nderten Postentgeltregulierungsverordnung zurzeit stattfindet." Seine Bedenken hinsichtlich einer Quersubventionierung des Pakets durch �berh�hte Entgelte im Briefmarkt machte der Bundesverband Paket und Expresslogistik bereits im Anh�rungsverfahren geltend - siehe dazu die angeh�ngte Pressemitteilung des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik vom 29. April 2015.
Im 1982 gegr�ndeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die f�hrenden Anbieter f�r Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GO!, Hermes, TNT und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit fl�chendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisiert einen Umsatz von 16,6 Mrd. Euro.
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