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15.01.2015

Der Mindestlohn ist in aller Munde und jetzt auch in der EQ-Sped.cargo Software

Seit 1.1.2015 gilt mit dem Mindestlohngesetz nun in Deutschland ein allgemeiner flächendeckender Mindestlohn für Arbeitnehmer. Wir unterstützen Sie in Ihrer täglichen Arbeit im Speditions-und Logistikbereich mit unserer Software und nun auch mit dem zusätzlichen Features zum Mindestlohn! Seit 1.1.2015 gilt mit dem Mindestlohngesetz nun in Deutschland ein allgemeiner flächendeckender Mindestlohn für Arbeitnehmer. Hierfür müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer dokumentieren, um eine Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu ermöglichen. Dies gilt unter anderem für Arbeitnehmer in den Wirtschaftsbereichen Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe. Die zu beachtende Neuerung ist, dass der Generalunternehmer für den Netto-Mindestlohn der Arbeitnehmer haftet, die für einen von ihm beauftragten Nachunternehmer arbeiten. Nach Paragraf 13 des Mindestlohngesetzes kann ein auftraggebender Unternehmer wie ein Bürge haften, falls einer der Auftragsnehmer seinen Mitarbeitern den flächendeckenden Mindestlohn vorenthält. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Arbeitnehmer, der unter 8,50 Euro bekommen hat, wählen kann, ob er seine Mindestlohnansprüche gerichtlich gegenüber seinem Arbeitgeber geltend macht oder sich an den auftraggebenden Unternehmer wendet. Spediteure sollten sich daher gegenseitig versichern, ihren Arbeitnehmern Mindestlohn zu zahlen, um nachträgliche Forderungen zu vermeiden.

In der Speditionssoftware EQ-Sped.cargo kann ab sofort eine Vereinbarung zur Zahlung des Mindestlohns gedruckt und archiviert werden. Diese Bestätigung sollte vom beauftragten Unternehmen eingefordert werden, in der die Zahlung des Mindestlohns versichert wird. Hiermit kann man sich als Auftraggeber vor unabsehbaren Folgekosten absichern. Unternehmer, für welche die Zusicherung der Mindestlohnzahlung nicht vorliegt, können im Kundenstamm gesperrt werden. Auch in der Disposition erscheint eine entsprechende Warnung. So vermeiden Sie manuelle Prüfungen bei der Disposition Ihrer Fahrten und eventuelle Nachforderungen der beauftragten Arbeitnehmer. Der Nachweis der Zahlung für den Mindestlohn sollte gespeichert und archiviert werden, da auch rückwirkende Klagen von Arbeitnehmern noch bis zu drei Jahre nach Auftrag möglich sind.



Eine einfache und schnelle Möglichkeit des Speicherns bietet unser Modul Archivsystem in EQ-Sped.cargo. Neben der Mindestlohnvereinbarung können auch Transportunterlagen, Rechnungen und Dokumente archiviert werden und bei Bedarf wieder aufgerufen werden. Ein erneuter Versand von Unterlagen ist auf diesem Wege ebenfalls problemlos möglich.

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot - melden Sie sich einfach bei uns!






Firma: EQUIcon Software GmbH Jena

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Ansprechpartner: Sylvia Stiller
Stadt: Jena
Telefon: +49 3641 6224 0


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