Die richtige Einreihung beim Zoll ist oft gar nicht so einfach wie man denkt. Ein Händler für Motorradzubehör berichtetüber die eigenen Erfahrungen mit der Einreihung der Importware. Herr Seidel, seines Zeichens kaufmännischer Leiter des Unternehmens, erzählt. "Das ist doch ganz einfach"
Unser Versandleiter klopfte lächelnd und mit einem Blatt Papier winkend an meine Bürotür. Auf dem Papier übergab er mir die ermittelte Zolltarifnummer für die Motoradhelme, die wir aus Asien importieren wollten. Er war ganz stolz, dass er sich durch Abschnitte, Kapitel und Positionen gewühlt hat bis er schließlich auf eine schlüssige Zolltarifnummer gestoßen ist. Mit dieser Nummer meldeten wir die Helme zum Import an. Mit einem Zollsatz von 2,7 % importierten wir alle Helme.
Doch kein Helm?
Vor kurzem, knapp 4 Jahre später, klingelt mein Telefon. Ein Beamter vom Hauptzollamt kündigt eine Prüfung der Importe an. Als er bei uns in der Firma die Abgabenbescheide kontrolliert, will er zu einigen der Zolltarifnummern die entsprechenden Waren sehen. Seiner Meinung nach verwenden wir seit 4 Jahren eine falsche Zolltarifnummer. "Sie importieren keine reinen Schutzhelme, sondern Schutzhelme mit der Funktion eines Rundfunksempfangsgerätes" erklärt er. "Sie sind wegen den Kommunikationsmöglichkeiten und einer integrierten Freisprechanlage anders einzureihen und mit einem Zollsatz von 10% verbunden, nicht wie bisher 2,7%. Das bedeutet eine Nachzahlung von 108.000 EUR".
Wut, Ahnungslosigkeit und Zollprofis.
Die Mischung aus Wut und Entsetzen, die in mir aufsteigt, schlucke ich hinunter und rufe den Versandleiter an. Er soll den Sachverhalt prüfen und mit Lösungsvorschlägen zurückkommen. Mit blassem Gesicht sagt er, dass er keine Idee hat wie wir die Nachzahlung abwenden können. Mir fällt aber jemand ein, der uns bei diesem Problem helfen könnte. Die Zollexpertin der Cost Expert GmbH (http://www.cost-expert.de) , Doris Paul, ist ein Profi in Fragen der Außenwirtschaft. Noch für dieselbe Woche vereinbaren wir einen Termin.
Der Verwendungszweck macht den Unterschied.
"Wie unterscheiden sich Schutzhelme und Rundfunkempfangsgeräte? Was macht sie in Sachen Stoffbeschaffenheit und Verwendungszweck besonders?" Mit dieser Fragestellung erarbeitet Frau Paul den entscheidenden Unterschied. Mit den richtigen Argumenten kann sie die Behörde vom richtigen Verwendungszweck überzeugen. Diese Art von Motorradhelm kann "aktiv senden und empfangen", ein Radio jedoch nur passiv "empfangen". Somit handelt es sich nicht um ein Rundfunkempfangsgerät und die Nachzahlung ist hinfällig. Jetzt hat auch unser Versandleiter wieder Farbe im Gesicht.
Cost Expert bietet Ihnen eine kostenlose Analyse Ihrer Zollabwicklung mit wertvollen Handlungsempfehlungen. Füllen Sie einen Kurzfragebogen (http://www.cost-expert.de/uploads/media/Quick_Check_Zoll.pdf) zu Ihrer Zollabwicklung aus und senden Sie diesen an Doris Paul.
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