Web-Verzeichnis
über 62.000 Links
Jobbörse
aktuelle Gesuche / Angebote
Termine
Messe, Kongreße, Seminare
Produkte
aktuelle Produktinformationen
Unternehmen
25045 Firmeneinträge
Fachbeiträge
detailierte Fachinformationen
News
aktuelle logistiknachrichten

Blutentnahme ohne richterliche Anordnung der richtige Weg

28.10.2013 - 18:05 | 970254


PresseMitteilung von Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.)

Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sieht sich mit seiner Forderung durch Vorstoßder Union bestätigt

(firmenpresse) - (ddp direct) Hamburg (nr). ?Blutentnahmen bei alkoholisierten Autofahrern
ohne richterliche Anordnung durch die Polizei entscheiden zu lassen, führt zu mehr
Sicherheit auf unseren Straßen?. Mit dieser Reaktion auf einen Bericht im Focus bewertete der Präsident des B.A.D.S., Dr. Peter Gerhardt, heute einen entsprechenden Vorstoß der
CDU und der Bundesländer. Damit sei eine seit Monaten vom B.A.D.S. erhobene Forderung, den § 81a der StPO zu ändern, endlich politisch entscheidungsreif. Es müsse jetzt gelingen, in den Koalitionsverhandlungen die SPD von der Notwendigkeit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zu überzeugen, sagte Gerhardt weiter. Diese war bisher an der Haltung von Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) gescheitert.

Gerhardt verwies in diesem Zusammenhang auch auf die rechtliche Bewertung durch den ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Dr.h.c. Rudolf Mellinghof, der keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Blutentnahme ohne richterliche Anordnung sieht.

?Die Entnahme einer Blutprobe eines vermeintlich alkoholisierten Autofahrers nur nach richterlicher Anordnung hat entgegen einer jahrzehntelangen Praxis ohne diesen Vorbehalt nicht zu einer Verbesserung geführt?, sagte Gerhardt. Eine wirksame Bekämpfung von Alkohol am Steuer könne nur gelingen, wenn die Polizei eine Blutentnahme vor Ort anordnet. ?Jede zeitliche Verzögerung wie sie sich durch eine richterliche Prüfung und Anordnung zwangsläufig insbesondere bei nächtlichen Kontrollen ergibt, schafft Ungleichheit und Rechtsunsicherheit. Es kann also Stunden dauern, bis eine solche Genehmigung tatsächlich erteilt wird?, führte der Präsident des B.A.D.S. weiter aus. Dabei sei erwiesen, dass sich der Alkoholgehalt im Blut pro Stunde um bis zu 0,2 Promille abbaut. ?Ein Richtervorbehalt birgt so die große Gefahr, dass sich der tatsächlich zur Tatzeit im Blut befindliche Alkoholgehalt nicht mehr korrekt nachweisen lässt.?
Zudem schrecke er potentiell unter Alkohol Fahrende nicht genügend ab, sagte Gerhardt.



Bisher wird in den Bundesländern uneinheitlich verfahren. Neben der Gleichbehandlung in Deutschland fordert der B.A.D.S. auch die Vorschriften in der EU anzugleichen. So habe das Nachbarland Frankreich seine Vorschriften bei alkoholisierten Fahrten verschärft. Dort ist es in derartigen Fällen sogar möglich, das Fahrzeug einzuziehen und zu versteigern.

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
Gerne informieren wir Sie genauer, einen Überblick verschafft Ihnen unser Internetauftritt unter www.bads.de
Nähere Auskünfte zum Engagement des B.A.D.S. erteilt auch der Pressesprecher, Norbert Radzanowski, erreichbar unter 0176 31 37 08 50 oder per Email: radzanowski(at)t-online.de

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/5gvaca

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/transport/blutentnahme-ohne-richterliche-anordnung-der-richtige-weg-92659Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.


Leseranfragen:

PresseKontakt / Agentur:
Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.)
Norbert Radzanowski
Arnold-Heise-Weg 26
20249 Hamburg
hamburg(at)bads.de
040440716
bads.de

Anmerkungen:

970254

Kontakt-Informationen:
Firma: Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.)

Ansprechpartner: Norbert Radzanowski
Stadt: Hamburg
Telefon: 040440716

Keywords (optional):
blutentnahme, autofahrer, sicherheit, alkoholamsteuer, bads, drpetergerhardt, blutalkohol,

Diese Pressemeldung wurde bisher 0 mal aufgerufen.

Verlinkung-Tipps:



Direkter Link zu dieser Pressemeldung:




Diese Pressemeldung bookmarken bei...


Tausendreporter BlinkList del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena Mister Wong oneview Yahoo MyWeb YiGG Webnews Technorati

Über einen Link auf Ihrer News-, Presse- oder Partner-Seite würden wir uns sehr freuen.


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


[ Anfrage per Mail | Fehlerhafte PresseMitteilung melden | Druckbare Version | Diese PresseMitteilung an einen Freund senden ]


Alle PresseMitteilungen von Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.) RSS Feed

Stressphase für die Last-Mile-Delivery
Sustainable Reality Survey 2024: Die wichtigsten Erkenntnisse aus Goodyears Nachhaltigkeitsumfrage bei europäischen Flotten
Trends auf dem Markt für Güterverkehr
Optimierte Fahrzeugkoordination: Effiziente Lösungen für den Fuhrpark im Unternehmen
Fleet Technology Trends Report 2025




Benutzername:

Passwort:





Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie im Impressum.


LogistikTreff ist ein Angebot der LayerMedia, Inc. Mehr Infos zum Unternehmen finden Sie hier.
Wenn Sie an Werbung auf LogistikTreff interessiert sind, so folgen Sie diesem Link
© 2010 - 2017 LayerMedia, Inc. und deren Content-Lieferanten. Alle Rechte vorbehalten.