(ots) - Der VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. sieht aus technischer Sicht kein Problem mit Klimaanlagen in Personenzügen. "Klimaanlagen können auch bei Temperaturen über 35 Grad und vollen Zügen ordnungsgemäß funktionieren - gerade in modernen Fahrzeugen", sagt Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik.
Der VDI hat bereits 2004 die Richtlinie VDI 6032 "Hygiene-Anforderungen an die Lüftungstechnik in Fahrzeugen zur Personenbeförderung" erstellt. Diese zeigt, wie Klimaanlagen in Bahnen funktionsfähig gehalten werden können. "Regelmäßige technische Wartungen müssen durch geschultes Personal durchgeführt werden", ergänzt Terhorst. "Aus medizinischer und hygienischer Sicht stellen Temperaturen zwischen 20 und 28 Grad in einem Wagon einen akzeptablen Bereich dar. Alles was darüber hinaus geht, ist sicherlich gesundheitlich nicht zuträglich."
Die VDI-Richtlinie 6032 beschreibt die Maßnahmen, mit denen lüftungstechnische Anlagen in Fahrzeugen wie der Bahn den z.B. wetterbedingten Anforderungen gerecht werden. Eine Checkliste zur Kontrolle des Hygienezustandes ist zur Unterstützung der Wartung jedes Fahrzeugtyps der Richtlinie beigefügt. Ziel der Richtlinie ist es, Verbrauchern, Fahrzeugherstellern, Konstrukteuren und dem Wartungspersonal Sicherheit für den Umgang mit Fragen der Lufthygiene zu geben. Bei Einhaltung der Richtlinie besteht aus medizinischer und technischer Sicht kein Zweifel an der Unbedenklichkeit der Nutzung von Lüftungsanlagen in Fahrzeugen.
Weitere Informationen zur VDI 6023 sowie die Möglichkeit zur Onlinebestellung unter www.vdi.de/6032.
Pressekontakt: Ihr Ansprechpartner in der VDI-Pressestelle: Marco Dadomo Telefon: +49 211 6214-3 83 Telefax: +49 211 6214-156 E-Mail: presse(at)vdi.de
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