(ots) - Zum Teil deutliche finanzielle Mehrbelastungen im hohen zweistelligen Prozentbereich bringt die Neuregelung der Rundfunkbeiträge für die Kfz-Branche. Größere Betriebe mit hohem Fahrzeugbestand seien davon besonders betroffen, so ein Sprecher des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK). Basis ist die Zahl der Betriebsstätten und der gewerblich genutzten Fahrzeuge. Dabei sei die branchenspezifische Sonderregelung bereits berücksichtigt, so der Sprecher.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags steht unter dem Vorbehalt, dass auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Beiträge von 2013 das Beitragsaufkommen für die Folgejahre geschätzt werden soll. Ein Schwerpunkt ist die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge. Diese Überprüfung soll allerdings erst im Jahr 2014 abgeschlossen sein. "Eine Neufestsetzung für das Jahr 2015 ist viel zu spät, da die Mehrbelastung der Kfz-Betriebe über zwei Jahre gerade in den aktuell schwierigen Zeiten nicht zu rechtfertigen ist", sagte der Sprecher. Daher fordere der ZDK eine schnellstmögliche Überarbeitung des Beitragssystems. "Der Staatsvertrag ist ein weiteres Beispiel dafür, wie man besonders die kleinen und mittelständischen Unternehmen durch unsinnige zusätzliche Belastungen behindert und demotiviert", so der Sprecher.
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