Aktuelle Brancheninformationen und angeregte Diskussionen auf dem 4. Kewill Zoll- und Logistikforum in Frankfurt
(firmenpresse) - Bad Homburg v. d. H., 29. November 2012 – Was kommt 2013 auf Unternehmen im Zoll- und Logistikbereich zu? Welche Auswirkungen haben der neue Zollkodex und das ATLAS-Release, was ändert sich bei der Gelangensbestätigung und wie weit ist e-freight? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gab das 4. Kewill Zoll- und Logistikforum in Frankfurt mit über 250 Teilnehmern, die sich informierten, diskutierten und im Anschluss das 40. Jubiläum von Kewill feierten.
Die Zahl vier spielte eine große Rolle beim diesjährigen Zoll- und Logistikforum in Frankfurt. Zum vierten Mal fand die etablierte Branchenveranstaltung inzwischen statt, ausgerichtet von Zoll- und Logistiksoftwarespezialist Kewill, der in diesem Jahr sein 40. Jubiläum feierte. Die Themen, über die die Teilnehmer engagiert diskutierten, reichten von A wie ATLAS 8.4 bis Z wie Zollkodex, dessen „Erneuerung“ die Branche seit vier Jahren beschäftigt.
Einführung des neuen Zollkodex und Aufgaben für die IT
Der Zollkodex der Europäischen Union (UZK) wird kommen – wann genau er allerdings Anwendung findet, ist nach wie vor ungewiss. Auf diesen Nenner brachte es Simon Meyer vom Bundesministerium der Finanzen. Nachdem verschiedene Änderungen an dem bereits 2008 beschlossenen „Modernisierten Zollkodex“ vorgenommen wurden und werden, ist das Inkrafttreten des UZK derzeit für spätestens 24. Juni 2013 geplant. Doch es ist auch ein Übergangszeitraum vorgesehen, so dass voraussichtlich erst einmal alles beim Alten bleibt.
Sich deshalb entspannt zurücklehnen, wäre allerdings zu kurz gedacht, ergänzte Kewill Consultant Wolfgang Schwab, der das IT-Arbeitsprogramm des UZK vorstellte. Der Multi Annual Strategic Plan (MASP) als ein Bestandteil sieht eine Vielzahl an Einzelverfahren vor wie beispielsweise SEAP (Single Electronic Access Point), wodurch der Datentransfer mit den Zollverwaltungen über einen zentralen Knotenpunkt gesteuert werden soll. Auch der so genannte „Common Customs Network Rel. 2“ wird Vorteile bringen, indem er die Reduzierung von derzeit 27 länderspezifischen Systemen auf 10 oder 15 vorsieht. Die Maßnahmen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen und die Prozesse deutlich vereinfachen, aber auch eine Anpassung der IT voraussetzen, so Schwab weiter. Darauf sollten sich die Unternehmen schon frühzeitig einstellen.
Durchbruch bei der Gelangensbestätigung
Ein weiteres Thema, das die Branche seit Längerem beschäftigt, ist die Gelangensbestätigung. Als Durchbruch bezeichnete Jutta Knell vom DSLV (Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.) den offiziellen Entwurf zur Gesetzesänderung von Oktober 2012 und machte die Auswirkungen der neuen Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhr und innergemeinschaftlicher Lieferung deutlich. So gilt die weiße Spediteurbescheinigung wieder als umsatzsteuerlicher Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen. Sie ist bei elektronischer Übermittlung auch ohne Unterschrift gültig. Zudem wurde die Rolle des Spediteurs bei der Beschaffung der Gelangensbestätigung entschärft, die Versicherung, über die Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren, entfällt. Diese und weitere Änderungen sollen ab 1. Juli 2013 gelten.
Zukunft der bekannten Versender
Im nächsten Jahr am 25. März endet die Übergangsfrist für bekannte Versender, deren Auswirkungen Roland Sernatinger von Nagel Airfreight betrachtete. Seiner Einschätzung nach wird sich der Sendungsdurchlauf zeitlich verdreifachen, da sich die Versender nur zögerlich zertifizieren lassen. Doch die Zertifizierung durch das Luftfahrtbundesamt ist nötig, um nach dem Stichtag als bekannter Versender angesehen zu werden, denn nur dessen Luftfrachtsendungen gelten künftig als sicher, alle anderen müssen umfassend kontrolliert werden. Von den über 40.000 bekannten (Alt-)Versendern sind bislang nur rund 1.000 zertifiziert oder dafür angemeldet, so Sernatinger weiter. Wenn das so bleibt, wären unter anderem Zeitverzögerungen durch fehlende technische Kontrollkapazitäten oder Engpässe bei den Umschlagsflächen die Folge.
Änderung der Gestellung am Frankfurter Flughafen
Mit Änderungen wartet im neuen Jahr auch der Frankfurter Flughafen auf. Denn statt vieler verschiedener Gestellungsorte gibt es künftig nur noch einen Gestellungs- und Lagerort für Gemeinschaftswaren: den Flughafen selbst. Die Ware muss an zugelassenen Ausgangszollstellen gestellt werden, wie Wolfgang Schwab ausführte, wobei der Air Cargo Pool hier eine deutliche Erleichterung bietet, indem er die automatisierte elektronische Ausgangsabwicklung und eine Gestellung an speziellen Air Cargo Pool Terminals direkt am Flughafen ermöglicht. Zu beachten dabei ist, dass die Ware am Gestellungsort auch vorhanden sein muss und die Gestellung nicht schon dann vorgenommen wird, wenn die Ware noch unterwegs ist. Doch genau das, so merkte Jutta Knell zum Erstaunen vieler an, ist bei 55 Prozent aller gestellten Waren der Fall. Ein gravierender Verfahrensfehler bei der Ausgangsabwicklung, auf den Knell die Zuhörer ebenso aufmerksam machte, wie auf die Off-Air-Gestellung ohne gültige Zulassung und die Missachtung von Beschauungsanordnungen durch den Zoll.
ATLAS und EORI in den Startlöchern
Timing ist wichtig – das gilt auch für die IT-Umstellung auf das ATLAS-Release 8.4. Die Software ZABIS 7.0 unterstützt alle Prozesse und setzt die neuen Regelungen richtlinienkonform um, auch den Wechsel von der bisherigen Zollnummer auf die neue EORI-Nummer. Hier sollten die Unternehmen nicht zu lange warten, gab Dirk Heidenfelder von Kewill den Teilnehmern mit auf den Weg. Der rechtzeitige Softwarewechsel ist ebenso wichtig wie die frühzeitige Vorbereitung auf die EORI-Nummern, die die Unternehmen schon jetzt in die Kundenstammdaten eintragen können, um Zeit zu gewinnen. Um den hohen Informationsbedarf hinsichtlich ATLAS abzudecken, bietet Kewill verschiedene Schulungen an, denn die nächsten Veränderungen warten bereits: Die nächste Testversion von ATLAS 8.4.5 geht vermutlich ab Mai 2013 an den Start. „Zoll wird nie langweilig“, so das Fazit von Heidenfelder.
Chancen und Herausforderungen des Präferenzrechts in der EU
Intensiv auseinandersetzen sollte man sich auch mit dem Präferenzrecht in der EU. Jürgen Melzig vom Verlag Bundesanzeiger informierte nicht nur über den Warenverkehr mit der Türkei und den neuen Freihandelsabkommen mit den ASEAN-Ländern, der Anden-Gemeinschaft, den zentralamerikanischen Ländern, Kanada und Indien, sondern klärte auch über die Risiken des Präferenzrechts auf, dessen Organisationsaufwand nicht zu unterschätzen ist. Daher sollte man die Zollvorteile unbedingt den Aufwendungen für die Ausstellung von Präferenznachweisen gegenüberstellen, lautete sein Ratschlag.
Papierlose Luftfrachtabwicklung – Traum oder Alptraum?
Was etix für Passagierflüge ist, ist das Thema e-freight für die Luftfrachtbranche – nur dass letzteres deutlich mehr Startschwierigkeiten hat. „Papierlose Luftfrachtabwicklung – Traum oder Alptraum?“ war daher das Thema der Podiumsdiskussion auf dem Kewill Zoll- und Logistikforum. Teilnehmer der hochkarätig besetzten Runde waren Laurence Park von Asiana Airlines, Kaija Thol von BDP International, Sami-Florian Soliman von C.H. Robinson, Jean Christoph Rossand von IATA und Axel Klein von Lufthansa Cargo. Unter der Moderation von Heiner Siegmund (e.go MediaService) gab es folgende Ergebnisse: Noch gibt es Ladehemmungen, auch aufgrund von Unsicherheiten und dem Festhalten an angestammten Verfahrensweisen, zumal es viele länderspezifische Unterschiede zu überwinden gilt. Doch e-freight ist die Zukunft, das machte Jean Christoph Rossand (IATA) deutlich. Selbst wenn die totale Digitalisierung derzeit noch Vision ist: Es wurde schon vieles erreicht, beispielsweise die Einführung der Airway Bills in elektronischer Form (eAWB) als ersten Schritt in einem Prozess, der an Fahrt zunehmen wird. Wobei hier insbesondere auch die IT gefragt ist, wie Axel Klein von Lufthansa Cargo, die 2020 komplett „e“ sein möchte, hinzufügte. Denn die IT müsse den Unternehmen passende Lösungen bieten und die Qualität der Daten sichern. Das konnte Andreas Heil von Kewill nur bestätigen: „Wir sehen generell eine sehr große Nachfrage nach automatisierten Lösungen, und e-freight ist ein Teil davon, dem wir uns seit Langem annehmen. Die Entwicklung spezifischer IT-Lösungen in diesem Bereich ist die zentrale Herausforderung der Softwareindustrie in der nächsten Dekade.“Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Kewill
Kewill ist ein führender Anbieter von Softwarelösungen für globale Handels-, Zoll- und Logistikprozesse. Zunehmend komplexer werdende Prozesse in der Lieferkette erfordern ein effizientes Management. Mit intelligenter IT unterstützt Kewill seine Kunden dabei die Wirtschaftlichkeit zu steigern und die Kosten im Unternehmen zu optimieren.
Die Lösungen von Kewill decken drei zentrale Kernbereiche ab: Zollabwicklung & Spedition, Transport & Logistik sowie eCommerce & B2B-Integration. Mit seinen Produkten verfolgt Kewill das Ziel, das weltweite Handelsmanagement im Sinne der Kunden kontinuierlich voranzutreiben.
Das Unternehmen ist in Deutschland an den Standorten Bad Homburg, Düsseldorf und Hamburg vertreten.
www.kewill.com
Leseranfragen:
PresseKontakt / Agentur: Kewill GmbH, Silke Fuchs, Norsk-Data-Straße 1, D-61352 Bad Homburg v. d. H.
Telefon: 06172/92 68-325, E-Mail: silke.fuchs(at)kewill.de, Website: www.kewill.com
Anmerkungen:
Ansprechpartner: Silke Fuchs
Stadt: Bad Homburg v. d. H.
Telefon: 06172/92 68-325
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