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Delisting / Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt
15.10.2012
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat dem Antrag des Insolvenzverwalters über das Vermögen der CargoLifter AG (ISIN DE0005402614/WKN 540261), auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 der Börsenordnung ("Delisting") im Hinblick auf die Aktien der CargoLifter AG stattgegeben und am 19. April 2012 bekanntgegeben, dass der Widerruf mit Ablauf des 19. Oktober 2012 wirksam wird.
Die Bekanntgabe erfolgte lediglich auf der Webseite der Börse. Eine Ad-hoc-Meldung seitens des Insolvenzverwalters ist nicht erfolgt, ebenso wenig eine Information der Börse an die Organe der Gesellschaft. Rechtsmittel gegen diesen Bescheid wurden als nicht aussichtsreich eingestuft.
Mit Ablauf des 19. Oktober 2012 endet somit die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zu einem amtlich regulierten Markt.
Die Aktien verbleiben bis auf Weiteres im Freiverkehr an den Börsen Stuttgart, Düsseldorf und Berlin gelistet.
Laut Delisting-Antrag des Insolvenzverwalters sei eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs der am 1.9.2002 in Insolvenz gegangenen Gesellschaft nicht mehr möglich. Vorstand und Aufsichtsrat der insolventen Gesellschaft weisen darauf hin, dass die Geschäftsidee des Hebens und Transportierens von Lasten mittels Leichter-als-Luft-Technologie von der 2005 gegründeten, nicht börsennotierten CL CargoLifter GmbH & Co. KG auf Aktien weitergeführt
wird. Diese Gesellschaft ist rechtlich unabhängig von der börsennotierten CargoLifter AG i.I.
Vorstand und Aufsichtsrat der insolventen Gesellschaft weisen ferner darauf hin, dass der Verein Initiative Zukunft in Brand e.V., Verein der CargoLifter-Aktionäre und -Unterstützer, anbiete, Aktien der CargoLifter AG in das vereinseigene Depot kostenfrei zu übernehmen, um den Aktionären weitere Depot- und Transaktionskosten zu ersparen.
Nähere Informationen zu CargoLifter erhalten Sie unter www.cargolifter.de.
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