Auf alle Unternehmen, für die Luftfracht ein Thema ist, kommen mit dem"behördlich anerkannten Bekannten Versender"elementare Veränderungen zu. Um schnell und sicher zu versenden, besitzen heute rund 60.000 Firmen den Status des"Bekannten Versenders".Dieser verliert am 25. März 2013 jedoch seine Gültigkeit.
(firmenpresse) - Die Terroranschläge vom 11. September 2001 sowie des weltweiten Alarms nach den Sprengstoff-Funden vom Oktober 2010 (manipulierte Farbpatronen in einem Drucker), führten dazu, die Sicherheitsbestimmungen für Luftfrachtsendungen (Bekannter Versender) deutlich zu verschärfen. Die neuen Vorschriften der EU (VO EG 300/2008 und VO EU 185/2010) sollen zu "sicheren Lieferketten" führen. Das Luftfahrt-Bundesamt setzt diese Verordnungen in Form des Verfahrens "behördlich anerkannter "Bekannter Versender" und "Reglementierter Beauftragter" um.
Dabei werden folgende Punkte sichergestellt:
-Schutz der Luftfracht vor unbefugtem Zugriff -Einsatz von überprüftem, besonderes geschultem Personal -Sicherung der Lager, Verpackungs- und Produktionsräume der Luftfracht -Sicherung der Verpackungen gegen Manipulation und Zugriff -Sendungsbezogene Sicherheitserklärung -Sicherstellung der Sicherheitsanforderungen für die gesamte Transportkette
Ab 25. März 2013 endet die dreijährige Übergangsfrist! Frachten von Unternehmen, die bis dahin nicht vom Luftfahrt-Bundesamt als "Behördlich anerkannter Bekannter Versender" validiert sind, werden sodann als unsicher angesehen. Dies führt zu zusätzlichen Prüfungen (Röntgen, Öffnen der Verpackung im Rahmen von Sicherheitskontrollen, Sniffer-Tests) verbunden mit Wartezeiten an den Flughäfen.
Jede Firma, für die Luftfracht prinzipiell ein Thema ist, muss sich also Gedanken darüber machen, welche Risiken mit den Neuregelungen auf sie zukommt. Trifft das Unternehmen die Entscheidung für die Validierung, so müssen eine Reihe von Maßnahmen geplant und durchgeführt werden. Der Weg bis zur Validierung dauert somit einige Monate. Sogar das Luftfahrt-Bundesamt reagiert aktuell mit einer groß angelegten Info-Kampagne und weißt entsprechend auf die Konsequenzen für die Unternehmen hin. Wichtige Punkte, die es zwingend zu bewältigen gilt, ist die Schulung der jeweiligen Mitarbeiter (Luftsicherheitsbeauftragter und Betriebspersonal) sowie das Sicherheitsprogramm welches erstellt und beim Luftfahrt-Bundesamt eingereicht werden muss. Da in diesem Zusammenhang oftmals die verschiedensten Bereiche der Logistik (Lager, Verpackung, Zoll, etc.) betroffen sein können, sind viele Unternehmen zur Zeit auf der Suche nach externer Unterstützung. Ein Luftfracht-Experte kann hierbei wertvolle Dienste leisten, sowohl um den Zeitplan straff zu gestalten und einzuahlten als auch den Mitarbeitern den Rücken für das operative Tagesgeschäft freizuhalten und um alle Details zu beachten.
Auf folgenden Internet-Seiten finden Interessierte wertvolle Tipps und weitere Informationen zu dieser Thematik:
Cost Expert blickt auf über 14 Jahre Erfahrung in der Optimierung von Logistik-Bereichen in Unternehmen zurück. Das Luftfracht-Thema "Bekannter Versender" wird von den Experten aus Neu-Ulm professionell analysiert und bezogen auf die jeweiligen Anforderungen der Kunden-Unternehmen maßgeschneidert umgesetzt.
Diese Pressemeldung wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Verlinkung-Tipps:
Direkter Link zu dieser Pressemeldung:
Diese Pressemeldung bookmarken bei...
Über einen Link auf Ihrer News-, Presse- oder Partner-Seite würden wir uns sehr freuen.
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de
Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter. Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie im Impressum.
Diese Pressemeldung bookmarken bei...