Web-Verzeichnis
über 62.000 Links
Jobbörse
aktuelle Gesuche / Angebote
Termine
Messe, Kongreße, Seminare
Produkte
aktuelle Produktinformationen
Unternehmen
25045 Firmeneinträge
Fachbeiträge
detailierte Fachinformationen
News
aktuelle logistiknachrichten

MitteilungÜber den Zulassungs- und Vergleichsantrag mit Zusammenhang mit den Kanadischen Luftfracht-Sammelklagen Gegen Air France, KLM und Martinair und LAN

13.03.2012 - 14:03 | 594465


PresseMitteilung von Siskinds LLP; Camp Fiorante Matthews; Liebman Associes



(ots) -
Die folgende Mitteilung wird von Siskinds LLP, Camp Fiorante
Matthews und Liebmann Associes im Zusammenhang mit dem Zulassungs-
und Vergleichsantrag mit den kanadischen Luftfracht-Sammelklagen
herausgegeben.

ADRESSATEN DIESER MITTEILUNG:

Diese Mitteilung richtet sich an Personen, die im Zeitraum vom 1.
Januar 2000 bis zum 11. September 2006 bei einem Spediteur oder
Luftfrachtunternehmen Luftfrachtversandleistungen innerhalb Kanadas
oder nach bzw. aus Kanada (ausgenommen hiervon sind Versandleistungen
in die oder aus den USA) erworben und ihre Teilnahme an den
Sammelklagen (die "Vergleichsklasse") nicht bereits ausgeschlossen
haben.

HINTERGRUND DIESER MITTEILUNG:

In Ontario, British Columbia und Quebec wurden Sammelklagen
erhoben, in denen widerrechtliche Preisabsprachen für
Luftfrachtversandleistungen zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 11.
September 2006 (die "kanadischen Verfahren") vorgebracht wurden.

In den kanadischen Verfahren wurden mit Société Air France,
Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V., Firmenname KLM Royal Dutch
Airlines und Martinair Holland N.V. (zusammen "AF/KLM") sowie LAN
Airlines S.A. und LAN Cargo S.A. (zusammen "LAN") Vergleiche
geschlossen. Diese Beklagten werden gemeinsam als die "Beklagten im
Vergleich" bezeichnet. Für jeden Vergleich ist eine gerichtliche
Genehmigung der Vergleichsbedingungen erforderlich; hierzu zählen
auch Anordnungen zur Zulassung der Klagen als Sammelklagen gegen die
einzelnen Beklagten im Vergleich.

Bei den Vergleichsvereinbarungen haben die Beklagten im Vergleich
zugestimmt, gegen eine vollständige Einstellung der eingestellten
Ansprüche (wie in den jeweiligen Vergleichsvereinbarungen der
Beklagten im Vergleich definiert) gegen sie und ihre zugehörigen
Einheiten folgende Beträge an die Vergleichsklasse zu bezahlen:



- AF/KLM hat der Zahlung von 6.500.000 kanadischen Dollar zugestimmt.
- LAN hat der Zahlung von 700.000 kanadischen Dollar zugestimmt.

Die Beklagten im Vergleich müssen zudem mit den kanadischen
Klägern bei der Verfolgung von deren Ansprüchen gegen die anderen
Beklagten zusammenarbeiten.

Die Vergleiche stellen eine Beilegung der strittigen Forderungen
gegenüber den einzelnen Beklagten im Vergleich dar. Die Beklagten im
Vergleich erkennen hiermit nicht das Vorliegen eines Vergehens oder
das Bestehen einer Verbindlichkeit an.

DIE ANHÖRUNGEN ZUR VERGLEICHSGENEHMIGUNG:

Für die Anhörung der Anträge auf Zulassung der Klagen als
Sammelklagen gegen die Beklagten im Vergleich und die Genehmigung der
Vergleiche sind folgende Termine festgesetzt:

- Gericht von Ontario in London am 16. Juli 2012 um 10.00 Uhr,
- Gericht von British Columbia in Vancouver am 24. Juli 2012 um 10.00 Uhr und
- Gericht Quebec in Montreal am 13. August 2012 um 9.30 Uhr.

Bei diesen Anhörungen stellen die Gerichte von Ontario, British
Columbia und Quebec fest, ob die Vergleiche gerecht, angemessen und
im besten Interesse der Mitglieder der Vergleichsklasse sind.

Die Anwaltsgebühren und Auslagen müssen von den Gerichten von
Ontario, British Columbia und Quebec genehmigt werden. Die Anwälte
werden beantragen, dass Anwaltsgebühren in Höhe von bis zu 25 % der
von AF/KLM und LAN gebildeten Vergleichsfonds zusätzlich Auslagen und
anfallenden Steuern von den Gerichten genehmigt und aus den von
AF/KLM and LAN gebildeten Vergleichsfonds ausbezahlt werden.

OPTIONEN DER MITGLIEDER DER VERGLEICHSKLASSE HINSICHTLICH DER
VERGLEICHE:

Teilnahme an den Anhörungen zur Vergleichsgenehmigung: Mitglieder
der Vergleichsklassen sind zur Teilnahme an den Anhörungen zur
Vergleichsgenehmigung und zum Parteienvortrag berechtigt. Wenn Sie
Einwände in schriftlicher Form vorbringen möchten, müssen Ihre
schriftlichen Vorlagen bis spätestens am 6. Juli 2012 (es gilt der
Poststempel) an den zuständigen Anwalt der Vergleichsklasse (siehe
die Adressen weiter unten) gesendet werden. Der Anwalt der
Vergleichsklasse leitet alle Vorlagen an das zuständige Gericht
weiter. Wenn Sie an den Anhörungen zur Vergleichsgenehmigung
teilnehmen und in mündlicher Form Stellung nehmen möchten, wenden Sie
sich bis spätestens am 6. Juli 2012 an den zuständigen Anwalt der
Vergleichsklasse (siehe die Adressen weiter unten).

Beanspruchung eines Teils des Vergleichsfonds: Die Anwälte der
Vergleichsklasse schlagen die treuhänderische Verwaltung des
Vergleichsfonds zugunsten der Mitglieder der Vergleichsklasse vor.
Ein Verfahrensvorschlag zur Verteilung des Vergleichsfonds wird den
Gerichten zu einem späteren Zeitpunkt zur Genehmigung vorgelegt. Nach
der gerichtlichen Genehmigung des Verfahrens zur Verteilung des
Vergleichsfonds erfolgt eine weitere Mitteilung bezüglich der
Verteilung des Vergleichsfonds und des Verteilungsverfahrens.

Registrierung für weitere Mitteilungen: Falls Sie diese
Mitteilung nicht per Post erhalten haben, registrieren Sie sich bitte
online unter http://www.AirCargoSettlement2.com oder telefonisch
unter 1-888-291-9655 (USA und Kanada) bzw. unter 1-614-553-1296
(international), um sicherzustellen, dass Ihnen weitere Mitteilungen
im Zusammenhang mit den kanadischen Verfahren direkt per Post
zugestellt werden.

Nichtteilnahme: Die Frist für eine Nichtteilnahme an (oder für
den Ausschluss von) den kanadischen Verfahren ist abgelaufen.
Mitglieder der Vergleichsklasse, die nicht auf gültige Weise von
ihrem Recht zur Nichtteilnahme Gebrauch gemacht haben, sind an die
Bedingungen der Vergleichsvereinbarungen (nach gerichtlicher
Genehmigung) gebunden.

WEITERE INFORMATIONEN:

Mit dieser Mitteilungen werden die Vergleichsvereinbarungen
lediglich zusammengefasst. Weitere Informationen zu den Vergleichen
stehen online unter http://www.AirCargoSettlement2.com zur Verfügung.
Fragen zu den Vergleichen oder zu anderen in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen können an den Anwalt der Vergleichsklasse
gerichtet werden:

Mitglieder der Vergleichsklasse ausserhalb von British Columbia
und Quebec: 1-800-461-6166, Durchwahl 2455, oder
charles.wright(at)siskinds.com oder Siskinds LLP, 680 Waterloo Street,
London, ON, N6A 3V8, Canada, Attn: Charles Wright.

Mitglieder der Vergleichsklasse in British Columbia:
+1-604-689-7555 oder jjcamp(at)cfmlawyers.ca oder Camp Fiorante
Matthews, #400 - 856 Homer Street, Vancouver, BC, V6B 2W5, Attn: JJ
Camp.

Mitglieder der Vergleichsklasse in Quebec: +1-514-846-0666 oder
irwin(at)liebman.org oder Liebman Associes, 1 Westmount Square #1500,
Montreal, QC, H3Z 2P9, Attn: Irwin Liebman.

Diese Mitteilung wurde von den Gerichten von Ontario, British
Columbia und Quebec genehmigt.

Quelle: Siskinds LLP, Camp Fiorante Matthews und Liebman Associes



Pressekontakt:
Charles Wright, Siskinds LLP, 1-800-461-6166, Hausanschluss 2455
Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Leseranfragen:

PresseKontakt / Agentur:

Anmerkungen:

594465

Kontakt-Informationen:
Firma: Siskinds LLP; Camp Fiorante Matthews; Liebman Associes

Ansprechpartner:
Stadt: London, Ontario
Telefon:

Keywords (optional):
luftverkehr, transport, kriminalitaet,

Diese Pressemeldung wurde bisher 0 mal aufgerufen.

Verlinkung-Tipps:



Direkter Link zu dieser Pressemeldung:




Diese Pressemeldung bookmarken bei...


Tausendreporter BlinkList del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena Mister Wong oneview Yahoo MyWeb YiGG Webnews Technorati

Über einen Link auf Ihrer News-, Presse- oder Partner-Seite würden wir uns sehr freuen.


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


[ Anfrage per Mail | Fehlerhafte PresseMitteilung melden | Druckbare Version | Diese PresseMitteilung an einen Freund senden ]


Alle PresseMitteilungen von Siskinds LLP; Camp Fiorante Matthews; Liebman Associes RSS Feed

We deliver for you? Toyota Material Handling auf der LogiMAT 2025
LogiMAT Stuttgart 2025: WMS-Hersteller CIM? technologisch führend und innovativ
UniWare-AI: Virtueller Lagerassistent hat ein offenes Ohr für seine Kollegen
Logistische Prozesse passgenau digitalisieren, sinnvoll vernetzen und dynamisch weiterentwickeln
Kostenlose E-Books der Pesbe GmbH zur erfolgreichen Fahrersuche




Benutzername:

Passwort:





Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie im Impressum.


LogistikTreff ist ein Angebot der LayerMedia, Inc. Mehr Infos zum Unternehmen finden Sie hier.
Wenn Sie an Werbung auf LogistikTreff interessiert sind, so folgen Sie diesem Link
© 2010 - 2017 LayerMedia, Inc. und deren Content-Lieferanten. Alle Rechte vorbehalten.