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Kleinanhänger: Die Last mit der Last / Ohne Straßenzulassung kein Versicherungsschutz / Vorgeschriebene Stützlasten einhalten / Ladungssicherung mit Zurrgurten unerlässlich

13.05.2011 - 10:00 | 405291


PresseMitteilung von TÜV Rheinland AG



(ots) - Zum Transport von Arbeitsmaterial nutzen Heimwerker
gern einen Kleinanhänger. Wer seinen eigenen Anhänger nur selten
benutzt, sollte prüfen, ob dieser noch für den Straßenverkehr
zugelassen ist. "Ohne gültige Prüfplakette darf er nicht bewegt
werden, sonst drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg. Auch der
Versicherungsschutz ist dann nicht gewährleistet", erklärt
Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte von TÜV Rheinland. Wer sich
einen Anhänger leiht, fragt am besten beim Vermieter: Ist die eigene
Fahrerlaubnis zulässig für das Fahren mit diesem Anhänger? Es ist
grundsätzlich zu prüfen, ob die Kombination (Zugfahrzeug plus
Anhänger) noch mit dem Führerschein der Klasse B zu fahren ist oder
ob die Klasse BE erforderlich ist.

Damit die Last nicht zur Last wird, empfiehlt sich, vor der
Beladung das Gewicht des Transportguts abzuschätzen und mit der
zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges und des zulässigen
Gesamtgewichtes des Anhängers abzugleichen: Die Angaben zur
Anhängelast stehen im Fahrzeugschein unter den Ziffern 28 und 29 bzw.
in der Zulassungsbescheinigung unter Position O.1 und O.2.

Unerlässlich für die Fahrsicherheit ist die richtige Art der
Beladung: Schwere Stücke unbedingt tief und gleichmäßig über der
Achse verteilen, damit der Anhänger in der Kurve oder beim Bremsen
nicht ausbricht.

Verantwortungsvolle Fahrer achten auch genau auf die zulässige
Stützlast, also das Gewicht, das von Anhängern auf die
Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs übertragen wird. Für Auto,
Anhänger-Kupplung und Anhänger-Deichsel gelten jeweils eigene
Maximalwerte. "Die kleinste Größe ist entscheidend", warnt
Hans-Ulrich Sander. Bereits bei geringen Abweichungen vom niedrigsten
Maximalwert droht in der Kurve oder beim Bremsen ein Ausbrechen des
Fahrzeugs. Außerdem kann eine einseitige Belastung zu vorzeitigem


Verschleiß oder sogar Bruch der Verbindungsteile zwischen Wagen und
Anhänger führen.

Ordnungsgemäße Ladungssicherung mit Zurrgurten ist obligatorisch.
Eine rutschhemmende Unterlage hält die Ladung an ihrem Platz.
Leichtes Transportgut wie Grünabfälle sollte mit einem Netz gesichert
werden.

Übrigens: Das Tempolimit für das Fahren mit Anhängern beträgt 80
km/h. Beginnt die Fuhre zu schlingern: sofort runter vom Gas und
kräftig bremsen. Am besten ist ein Fahrsicherheitstraining und zwar
vor der nächsten Fahrt im Straßenverkehr: Auf dem Verkehrsübungsplatz
lässt sich gefahrlos erfahren, wie Unfallrisiken mit Anhängern zu
vermeiden sind.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Pressesprecher Mobilität, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse
Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Leseranfragen:

PresseKontakt / Agentur:

Anmerkungen:

405291

Kontakt-Informationen:
Firma: TÜV Rheinland AG

Ansprechpartner:
Stadt: Köln
Telefon:

Keywords (optional):
auto, verkehr, versicherung, transport, ratgeber,

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