(ots) - Die Zahl der Verkehrstoten ist seit Jahren rückläufig in Deutschland, aber noch immer kracht es alle 14 Sekunden auf deutschen Straßen, so die Fakten der nüchternen Verkehrsunfallstatistik. Immer wieder machen auch schwere Unfälle mit gewerblichen Kleintransportern Schlagzeilen. Gerade vier Jahre ist es her, dass die Zahl der Unfälle mit Kleintransportern ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte: In zwei von drei Fällen waren Transporterfahrer Hauptverursacher des Unfalls, deutlich häufiger als Pkw-Fahrer. Dennoch ist eine regelmäßige Weiterbildung, wie sie für andere Profis am Lenkrad vorgeschrieben ist, erst in vier Jahren gesetzliche Pflicht.
Risiken vermeiden und Kosten sparen, heißt für umsichtige Unternehmen jetzt schon die Devise: "Transporterfahrer sollten wie Lkw- und Busfahrer eine praktische Weiterbildung absolvieren, wenn sie ihr Fahrzeug gewerblich nutzen. Das kann Unfälle verhindern", fordert Wolfgang Klein, Leiter des Verkehrssicherheitszentrums von TÜV Rheinland. Stichtag für die erste obligatorische Weiterbildung für Berufskraftfahrer, die vor 2009 ihren Führerschein abgelegt haben und gewerblich mit einem Kraftfahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterwegs sind, ist erst der 10. September 2014. Nach dieser ersten Schulung müssen Berufskraftfahrer alle fünf Jahre noch einmal unter Beweis stellen, dass sie ihr Fahrzeug beherrschen. Diese im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz festgehaltene Pflicht bezieht sich jedoch nur auf die Theorie. TÜV Rheinland dagegen hält ein praktisches Fahrertraining für unerlässlich.
TÜV Rheinland ist als Weiterbildungsunternehmen für die Schulungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anerkannt und bietet mit seinem Angebot noch einen Mehrwert: "Wir verbinden das Sicherheitstraining mit dem Spaß am Fahren", erklärt Klein. Erfahrene
Instruktoren demonstrieren in der Praxis, wie Transporter bei hohen Geschwindigkeiten, in Kurven oder bei glatter Fahrbahn reagieren und zeigen gefährliche Grenzen der Fahrphysik auf. Das Training vermittelt daneben wichtige Kenntnisse zur optimalen Beladung, damit das Fahrverhalten nicht negativ beeinflusst wird oder Achsen unnötig belastet sind. Informationen über Sicherungspflichten beim Transport von Kindern, Erwachsenen oder Menschen mit Behinderungen sowie zum aktuellen Verkehrsrecht inklusive der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten gehören ebenfalls zum Schulungsrepertoire. Denn: Nicht nur Lkw- und Busfahrer müssen regelmäßig Pausen einlegen, sondern auch jeder, der beruflich einen Kleintransporter unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht lenkt.
TÜV Rheinland besitzt drei Fahrzentren für die gewerbliche Fahrerschulung: In Bornheim zwischen Köln und Bonn, in Lehnitz bei Berlin und am EuroSpeedway in der Lausitz in Brandenburg.
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