(ots) - Mit der sogenannten Putenverbandsklage klagen die Tierschutzorganisationen Menschen f
In Bezug auf die Haltungsbedingungen stimmte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim im Mtenlinien verbotene Qualzuchten sind.
Auf den ersten Blick geht es bei der Klage um einen konkreten Betrieb im Kreis Schw
Alle Beteiligten der Putenklage bem
Qualhaltung und Qualzucht sind die Regel
Der fragliche Betrieb im Kreis Schw"gute Putenhaltung" eingestuft. Diese Eckwerte der Industrie setzen sich jedoch nicht ausreichend mit den artspezifischen Bed
Zu gro
Die Tierschutzorganisationen argumentieren dar"B.U.T. 6" legt innerhalb von 21 Wochen etwa 22,5 kg zu, eine Henne wiegt nach 16 Wochen mehr als 11 kg. Die extrem vergr
Urteil nicht konsequent genug
Damit liegt die Schlussfolgerung nahe, dass die konventionelle Haltung und Zucht von Puten in Deutschland per se gegen das Tierschutzgesetz verstVGH nicht nachhaltig infrage gestellt.
Der VGH hat keine Revision zugelassen. Daher haben alle Beteiligten - die klagenden Organisationen, das beklagte Veterin
Menschen ftml).
Die Albert Schweitzer Stiftung setzt sich gegen Massentierhaltung und frte Informationen und zeigt Alternativen auf. Mehr erfahren Sie hier (https://albert-schweitzer-stiftung.de/).
Pressekontakt:
Diana von Webel Albert Schweitzer Stiftung f +49 30 400 54 68-15 presse(at)albert-schweitzer-stiftung.de
Original-Content von: Albert Schweitzer Stiftung f
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