(PresseBox) - Das am vergangenen Freitag von Verdi vorgelegte Gutachten, in dem die Forderung nach einem Verbot von Vertragspartnern bei der Paketzustellung wiederholt wird, beruht weitgehend auf unzutreffenden, l
Den folgenden Unterstellungen widersprechen wir daher an dieser Stelle ausdr
Unterstellung:In der Paketbranche herrschen prek
Klarstellung:
Auch fds zu unterlaufen.
Unterstellung:Die Paketdienstleister sollen dazu verpflichtet werden, die Arbeits- und Betriebsorganisation so auszugestalten, dass sie im Einklang mit den arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften stehen. Dies ist aktuell nicht der Fall.
Klarstellung:hon seit Jahren wird im Rahmen von Health & Safety-Programmen daran gearbeitet, die Arbeitsbedingungen noch weiter zu verbessern. So wird die Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch digitale Tools und den Einsatz von Schutz- und Hilfsmitteln durchgesetzt. Motivierte und gesunde Menschen sind der Schl
Unterstellung:Die Vertragspartner sind fast ausschlie
Klarstellung:er KEP-Branche liegt dieser Wert lediglich bei 42 %). Der Anteil an Kleinstunternehmen ist in der KEP-Branche somit deutlich kleiner als in der Gesamtwirtschaft (siehe KEP-Studie 2023). Die Einbindung von Soloselbst
Unterstellung:Die Gesundheitsbelastung durch schwere Pakete ist zu gro
Klarstellung:
Unterstellung:Zusteller m
Klarstellung:
Unterstellung:Die Gewinne bei den gro
Klarstellung:
Trotzdem investieren die Paketdienste massiv in Zukunftsthemen. Dazu z
Tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit
Das Gutachten verkennt den rechtlichen Prsungsgerichts nicht rechtfertigen.
Dass mit dem Paketbotenschutzgesetz eine Durchgriffshaftung ftdienstleister gerade nicht ihre rechtliche Verantwortlichkeit durch die Beauftragung von Vertragspartnern bei der Paketzustellung an diese abgeben.
Ein Verbot von Vertragspartnern bei der Paketzustellung macht f
Sofern gegen arbeitsrechtliche Vorgaben versto
Warum werden Vertragspartner bei der Paketzustellung eingesetzt?
Alle Paketdienstleister, die im gesamten Bundesgebiet zustellen, schlie
Durch das Grundgesetz ist die Vertragsfreiheit garantiert. Jedem Unternehmen steht frei, mit wem es Vertr
Der 1982 gegr
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ist die politische Interessenvertretung führender Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen in Deutschland. In Zusammenarbeit mit ihren Partnern ? rund 3.400 kleinen und mittelständischen Logistikunternehmen ? bieten die Mitgliedsunternehmen DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS ihren Kundinnen und Kunden eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche in Deutschland realisiert derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 26 Milliarden Euro, beschäftigt rund 258.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert ca. 4,15 Milliarden Sendungen pro Jahr.
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