(firmenpresse) - Trotz Aschewolke und Flugverbots in weiten Teilen Europas, hält die logistic people academy Sie regelmäßig über die neue VO (EG) 300/2008 und die damit verbundenen Änderungen für den Luftfrachtverkehr auf dem Laufenden. Es sind mittlerweile nur noch zehn Tage, bis diese am 29. April 2010 endgültig in Kraft tritt.
Mit Gültigkeit der neuen Verordnung fällt die sogenannte Unterauftragnehmererklärung ersatzlos weg. Jedoch können Transportunternehmen mit der Transporteurserklärung ihre Luftfracht weiterhin als sichere Fracht befördern. Für Lagerhaltungs- und Verpackungsunternehmen gibt es allerdings keine solche Erklärung. Somit muss von diesen ab dem 29. April 2010 eine Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt angestrebt werden oder die jeweilige Luftfracht wird immer als unsicher angesehen und somit einem zusätzlichen, kostenpflichtigen Sicherheitscheck unterzogen. Als Behelfslösung sollen diese Firmen durch die "Sicherheitserklärung des bekannten Versenders" vom Reglementierten Beauftragten zugelassen werden. Diese Vorgehensweise wurde bisher vom Luftfahrtbundesamt nur mündlich mitgeteilt. Ausschlaggebend ist hierfür der Zeitpunkt, an dem eine Sendung als Luftfracht deklariert wird. Ab dann darf diese nämlich nicht mehr durch einen externen Verpacker, der nicht auf dem Werksgelände sitzt und kein Reglementierter Beauftragter ist, transportiert werden. Auch externe Reinigungsunternehmen dürften laut Vorschrift nur noch unter Aufsicht arbeiten.
Der Status der Reglementierten Beauftragten und des bekannten Versenders wird in einer EU Datenbank hinterlegt und gilt ab 01.06.2010 als verbindliche Prüfmethode für die Abfrage der behördlichen Zulassung. Hierzu wird es einen persönlichen Log-in geben.
Eine weitere Änderung, die sich aus der neuen Verordnung ergibt betrifft ebenfalls die Reglementierten Beauftragten. Durch die Abschaffung der Sicherheitslagerung zum Stichtag müssen die Reglementierten Beauftragten auf andere Mittel zurückgreifen. Eine Methode wird der Sprengstoffhund sein.
Sämtliche Formulare und Erklärungen für die neue Verordnung werden rechtzeitig auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes (www.lba.de) zum Download bereit stehen. Die logistic people academy hält sie unter www.logistic-people-academy.de weiterhin zu allen Neuerungen auf dem aktuellsten Stand.
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